Leicht höhere Gebühren im Messwesen und angepasste Eichkreise
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen beschlossen. Gegenstand der Änderung sind leichte Anpassungen im Gebührentarif (Auslagenentschädigungen) sowie die Zusammensetzung der Eichkreise. Bei der Weiterverrechnung der Auslagen der Eichmeister soll der Aufwand innerhalb der verschiedenen Gewichtsklassen rechtsgleich in Rechnung gestellt werden. Die Gebühren werden deshalb einerseits im unteren Bereich leicht angehoben und anderseits werden die Gebühren bei grösseren Aufträge mittels Pauschalisierung plafoniert. Sodann wird die Zusammensetzung der drei Eichkreise angepasst, damit die Arbeitslast weiterhin gleichmässig verteilt ist.
Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Stundenansätze für Nachkontrolle von Schutzbauten steigen leicht
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über den Gebührenbezug im Zivilschutz beschlossen. Gegenstand der Änderung sind Anpassungen von Stundenansätzen und Abnahmegebühren an den aktuellen Landesindex der Konsumentenpreise. Die Gebühren werden deshalb leicht angehoben.
Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.