Mögliche Abstimmung zum Spitalgesetz am 18. Mai 2025
Eine mögliche Abstimmung zum Spitalgesetz findet am 18. Mai 2025 statt. Nachdem die Volksabstimmung «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» Anfang Oktober zurückgezogen wurde,gilt für das geänderte Spitalgesetz vom 6. Mai 2024 das fakultative Gesetzesreferendum. Dieses wurde inzwischen ergriffen. Kommt es zustande, hat dies eine Volksabstimmung zur Folge. Der Regierungsrat hat den Termin auf den 18. Mai 2025 festgelegt. Auf diesen Termin sind bereits die Abstimmungen über die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes und die Volksinitiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» angesetzt. Weitere Informationen zu den Abstimmungsterminen und -vorlagen sind jeweils auf der Website der Abteilung Gemeinden zu finden.
Geänderte Gebühren beim Strassenverkehrsamt ab nächstem Jahr
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes beschlossen. Neu von Gebühren befreit ist die Übertragung von Kontrollschildern im Rahmen des Erbgangs auf überlebende Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. auf die eingetragenen Partnerinnen oder Partner. Moderat erhöht werden aufgrund gestiegener Kosten die Gebühren für den Eignungstest nach dreimaligem Prüfungsversagen, für die Kontrolle der Fahrschulen und des Verkehrskundeunterrichts sowie für Versandkosten im Bereich der Kontrollschilder. Weiter wird die Gebührenstruktur in den folgenden Bereichen an gegenwärtige und zukünftige Entwicklungen angepasst: Bei der eFahrzeug-Zulassung, der Einführung elektronischer Lernfahr- und Führerausweise sowie der Chauffeurzulassungsverordnung. Vereinheitlicht wird auch das Inkassoverfahren bei den Schiffssteuern. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.