Einwohnergemeinde Alpnach Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025

Spread the love

Wappen der Germeinde Alpnach

Im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Bst. d Ziff. 2 des Abstimmungsgesetzes findet am Sonntag,
9. Februar 2025, eine Urnenabstimmung über folgende Vorlage statt:

– Objektkredit (Kostenanteil) im Betrag von CHF 420‘000.00 inkl. MWST +/- 10 % zuzüg-
lich teuerungsbedingte Mehrkosten für die projektergänzenden Verkehrssicherheits-
massnahmen K-10 Hofmättelistrasse, Abschnitt Kreisel Hofmätteli – Industriestrasse

Die mit dieser Vorlage zusammenhängenden Unterlagen liegen bei der Gemeindekanzlei
zur öffentlichen Einsicht auf. Das Abstimmungsmaterial setzt sich zusammen aus einer
Abstimmungsbotschaft, einem Stimmzettel, einem Stimmrechtsausweis sowie einem
Rücksendecouvert.
Der Urnenstandort ist im Gemeindehaus. Die Urnenöffnungszeiten sind: Sonntag,
9. Februar 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr.
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Alpnach wohnhaften Schweizerinnen und
Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Stimmregister eingetragen sind
und denen gestützt auf die Gesetzgebung das Aktivbürgerrecht nicht entzogen ist.

Die briefliche Stimmabgabe kann durch Aufgabe bei der Post, durch Abgabe wäh-
rend der Schalteröffnungszeiten oder durch Einwurf in den Abstimmungsbriefkasten

beim Gemeindehaus erfolgen. Die Anweisungen auf dem Stimmrechtsausweis bzw.
Rücksendecouvert sind zu beachten.