Luzerner Regierungsrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!»

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Das Stimmrechtsalter soll weiterhin einheitlich bei 18 Jahren liegen. Nach Ansicht des Regierungsrates stellt die aktuelle Regelung mit der gleichen Altersschwelle für das Stimm- und Wahlrecht wie für die zivilrechtliche Volljährigkeit eine sinnvolle und klare Verknüpfung von Rechten und Pflichten dar. Der Regierungs- und der Kantonsrat empfehlen deshalb die Volksinitiative für eine Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts in kantonalen Angelegenheiten abzulehnen.

Am 25. Mai 2023 reichte die 19 Organisationen, Parteien und Verbände umfassende Allianz «jung & engagiert» die Verfassungsinitiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» ein. Die Initiative verlangt die Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts in kantonalen Angelegenheiten von heute 18 auf 16 Jahre.

Rechte und Pflichten gehören zusammen
Die Initiantinnen und Initianten führen an, dass eine Senkung des Stimmrechtsalters mehr Mitbestimmung ermöglicht, das politische Interesse fördert und Jugendliche früher in Entscheidungen einbindet, die sie langfristig betreffen. Der Regierungsrat hält jedoch die Einheit von zivilrechtlicher Volljährigkeit und politischer Mündigkeit für sinnvoll. Mit 18 Jahren erlangen junge Menschen volle Selbstverantwortung, weshalb die Altersgrenze für politische Rechte entsprechend gesetzt wurde. Einheitliche Regelungen für Bund, Kanton und Gemeinden sind konsequent. Für die frühere Förderung des Interesses und des Verständnisses für die Politik ist aus Sicht des Regierungsrates die politische Bildung besser geeignet als die Senkung des Stimmrechtalters.

Stimmrechtsalter 16 schweizweit bislang mehrheitlich abgelehnt
Schweizweit gab es in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Bestrebungen, das Stimmrechtsalter zu senken. Diese waren aber fast überall chancenlos. So lehnte die Stimmbevölkerung zuletzt in den Kantonen Neuchâtel (2020), Uri (2021), Zürich (2022), Bern (2022) und Aargau (2024) entsprechende Vorlagen ab. Einzig der Kanton Glarus kennt seit dem Jahr 2007 das Stimmrechtsalter 16. Auf Bundesebene sprach sich der Nationalrat im vergangenen Jahr ebenfalls gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche die Einführung des Stimmrechtsalters 16 gefordert hatte. Auf kantonaler Ebene wurde das Thema bereits 2019 mit einer Einzelinitiative im Luzerner Kantonsrat eingebracht und von diesem im Jahr 2021 abgelehnt. Auch die Initiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» fand im kantonalen Parlament keine Mehrheit – sie wurde mit 63 zu 48 Stimmen abgelehnt.


Anhang
Alle Unterlagen zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2025
Erklärvideo