Die Luzerner Regierung gibt die Botschaft über die Steuergesetzrevision 2027 in die ordentliche Vernehmlassung. Notwendig wird die Anpassung des Steuergesetzes, da der Bund prüft, den Verteiler der Mehrerträge aus der OECD Mindestbesteuerung zu Lasten der Kantone anzupassen. Gleichzeitig plant der Luzerner Regierungsrat, die Beteiligung der Gemeinden an den OECD-Erträgen entsprechend zu regeln. Die Vernehmlassung der Botschaft dauert vom 23. April bis 23. Juli 2025.
Der Regierungsrat schickt die Botschaft zur Steuergesetzrevision in die Vernehmlassung. Die Gesetzesrevision beinhaltet einen Mehrstufentarif: Betroffen von diesem Mehrstufentarif wären im Kanton Luzern rund 15 Unternehmen mit einem Reingewinn von mehr als 50 Millionen Franken. Für alle Unternehmen mit einem Reingewinn von weniger als 50 Millionen Franken gibt es keine Änderungen.
Zum bestehenden Gewinnsteuertarif sollen zwei zusätzliche Tarifstufen dazukommen. Für Reingewinne zwischen 50 und 500 Millionen werden zusätzlich drei Prozent je Einheit und für Reingewinne über 500 Millionen Franken zusätzliche vier Prozent je Einheit auf Reingewinne erhoben. Die Einnahmen aus dem Mehrstufentarif für die Gewinnsteuer würden ausschliesslich beim Kanton Luzern bleiben. Die ordentliche Vernehmlassung für die Steuergesetzrevision 2027 startet am 23. April 2025 und dauert bis 23. Juli 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen sind ab dem Vernehmlassungsstart verfügbar. Das Inkrafttreten der Vorlage ist aktuell auf den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Notwendig wird diese Steuergesetzrevision, da die Finanzkommission des Ständerats den Bundesrat beauftragt hat, den Verteilschlüssel für die Erträge aus der OECD Mindestbesteuerung von bis 25 Prozent Bund und 75 Prozent Kantone auf neu je 50 Prozent anzupassen. Diese neue Verteilung würde für den Kanton Luzern unter den aktuellen Annahmen zu einem Minderertrag von rund 130 Millionen Franken jährlich führen.
Zwar hat die Finanzkommission des Ständerats ihre Motion zurückgezogen, gleichzeitig die Bundesverwaltung aber mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt. Damit ist das Thema nicht vom Tisch. Sollte der Bund auf eine Anpassung des Verteilschlüssels der OECD-Mehrerträge verzichten, behält sich der Kanton Luzern vor, die Steuergesetzrevision ebenfalls nicht in Kraft zu setzen.
Die Gemeinden werden, unabhängig von der Einführung eines Mehrstufentarifs, wie bisher an den Mehrerträgen des Kantons Luzern beteiligt. Um der erwarteten Volatilität der Erträge aus der Ergänzungssteuer Rechnung zu tragen, soll die zusätzliche Gemeindebeteiligung anteilsmässig 25 Prozent der gesamten Einnahmen aus der nationalen Ergänzungssteuer und aus einer kantonalen allfälligen mehrstufigen Gewinnbesteuerung betragen. Die geltende Mindestbeteiligung in Form eines absoluten Betrages bleibt bestehen. Wird der Mehrstufentarif nicht eingeführt, kommt im Kanton Luzern nur die Beteiligung der Gemeinden an den OECD-Geldern zur Abstimmung. Diese Gesetzesänderung soll per 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Seit dem Jahr 2024 müssen grosse internationale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro aufgrund der OECD-Mindestbesteuerung eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent entrichten. Beträgt die Gewinnsteuer eines von der Mindeststeuer betroffenen Schweizer Unternehmens weniger als 15 Prozent, so greift für dieses Unternehmen seit dessen Geschäftsjahr 2024 eine Ergänzungssteuer des Bundes.
Die Schweizer Stimmberechtigten beschlossen im Sommer 2023, dass die OECD-Gelder zu 75 Prozent zu den Kantonen und zu 25 Prozent zum Bund fliessen. Das Unverständnis der Kantone war gross, als die Finanzkommission des Ständerates Ende November 2024 bekanntgab, dass die Spielregeln nachträglich geändert werden sollen. Die Kantone und der Bund sollten je die Hälfte von den Mehreinnahmen aus der OECD-Steuer erhalten, so der Vorschlag der ständerätlichen Finanzkommission.
Aufgrund der ursprünglichen zeitlichen Dringlichkeit (Stand Januar 2025) wurde im Februar 2025 eine Konsultation bei Parteien, Verbänden, betroffenen Unternehmen und Beratungsunternehmen durchgeführt. Bei der Konsultation kam eine Mehrheit zum Schluss, dass nicht auf eine ordentliche Vernehmlassung verzichtet werden soll.