Der Kanton Luzern setzt sich für den Schutz von Minderheiten ein und schafft klare Regeln für die finanzielle Unterstützung bei Sicherheitsmassnahmen. Die neue Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Schutzmaßnahmen gegen gewaltsame Angriffe mitfinanziert werden. Die kantonalen Beiträge orientieren sich an den Vorgaben des Bundes.
- Minderheiten sind in der Schweiz wiederholt Ziel gewaltsamer Angriffe – besonders antisemitische Vorfälle haben in der jüngeren Zeit angenommen. Jüdische Gemeinschaften haben deshalb Bund und Kanton Luzern um mehr polizeilichen Schutz und finanzielle Unterstützung für Sicherheitsmassnahmen beim Objekt- und Personenschutz gebeten. Generell können aber nicht nur jüdische, sondern auch andere Minderheiten – seien dies religiöse oder nicht religiöse Gruppierungen – eines besonderen Schutzes bedürfen. Ähnlich wie in anderen Kantonen und auf Bundesebene schafft eine neue Verordnung nun die rechtliche Grundlage, um bei Bedarf regelmäßig finanzielle Unterstützung für Schutzmassnahmen bereitzustellen. Die Vernehmlassung zur neuen Verordnung läuft vom 17. März bis zum 6. Juni 2025.
Unterstützung durch den Kanton Luzern
Der Kanton Luzern übernimmt 25 bis maximal 40 Prozent der Kosten der geplanten Maßnahmen. Die übrigen Kosten sind vom Bund und der jeweiligen Organisation zu tragen.
Für die Unterstützung durch den Kanton Luzern gibt es zwei Voraussetzungen:
- Für die jeweilige Massnahme hat der Bund bereits einen Beitrag gesprochen.
- Es wird eine Sicherheitsberatung der Luzerner Polizei in Anspruch genommen. Dadurch werden die Sicherheitskompetenzen der gesuchstellenden Organisationen gestärkt und die Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei gefördert.Bisher hat der Kanton Luzern zwei Beiträge verfasst: Einen aus dem Lotteriefonds für die Sicherheit der Synagoge und einen aus dem Polizeibudget für Sicherheitsdienste an jüdischen Feiertagen. Die Stadt Luzern erhielt jeweils die gleiche Summe, während die jeweilige jüdische Gemeinschaft ein Sechstel der Kosten finanzierte.Der Kanton Luzern rechnet mit Beiträgen von maximal 50’000 Franken.
Die Verordnung soll Anfang Juli 2025 beschlossen und am 1. August 2025 in Kraft treten. Dies erlaubt, die hängigen Fragen der jüdischen Gemeinschaften, die beim Bund für das Jahr 2025 eingereicht und bereits bewilligt wurden, gestützt auf die neue kantonale Verordnung zu behandeln.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie .Anhang
Vernehmlassungsunterlagen