Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren bewährt sich

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logo-staatskanzlei-luzernLuzern (ots) – 3818 Schülerinnen und Schüler im Kanton Luzern wechseln nach den Sommerferien von der Primarschule in die Sekundarstufe l. Nach wie vor besucht eine Mehrheit die Sekundarschule Niveau A und B, nämlich 54.5 Prozent. 17.8 Prozent treten in die Kantonsschule ein. Gesunken ist der Anteil im Niveau C.

Das Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I beinhaltet neben der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Mensch und Umwelt auch eine Gesamtbeurteilung durch die Lehrperson. Das Verfahren beginnt in der fünften Primarklasse und dauert jeweils bis zum Ende des ersten Semesters der sechsten Klasse. Nun liegen die definitiven Ergebnisse für das aktuelle Schuljahr vor. Insgesamt haben 3818 Lernende der sechsten Primarklassen am Übertrittsverfahren teilgenommen. Die Zuteilung zu den verschiedenen Angeboten der Sekundarstufe I ergab folgende Resultate (in Klammern Zahlen des Vorjahrs):

Eintritte in das Niveau A: 838 Lernende bzw. 22% (896 bzw. 21.5%) Eintritte in das Niveau B: 1241 Lernende bzw. 32.5% (1340 bzw. 32.2%) Eintritte in das Niveau C (inkl. D): 1040 Lernende bzw. 27.2% (1183 bzw. 28.4%) Eintritte in die Kantonsschule (inkl. private und ausserkantonale Gymnasien): 681 Lernende bzw. 17.8% (721 bzw. 17.3%) Freiwillige Repetition der 6. Klasse: 11 Lernende bzw. 0.5% (22 bzw. 0.5%)

Grössere Veränderungen im 10-Jahres-Vergleich

Gegenüber dem Vorjahresvergleich 2012/2013 zeigt sich nur eine grössere Veränderung, nämlich bei der Zuteilung ins Niveau C. Wenn man hingegen das langjährige Mittel betrachtet, zeigen sich in den Niveaus A und C zahlenmässig signifikante Bewegungen, und zwar beim Niveau A nach oben und beim Niveau B nach unten.

So sind in den letzten zehn Jahren folgende Durchschnittswerte erzielt worden: Eintritte in das Untergymnasium: 17.5% Eintritte in das Niveau A: 20.5% Eintritte in das Niveau B: 33.0% Eintritte in das Niveau C (inkl. D): 29.0% Eintritte in das Niveau D: 2.5%

Verfahren wird evaluiert

Erfreulich ist auch, dass nur 5 Beschwerden gegen die Übertrittsentscheide eingereicht worden sind; 2 davon konnten in Gesprächen einvernehmlich erledigt werden. Aufgrund der Rückmeldungen der beteiligten Personengruppen kann auch festgestellt werden, dass das seit mehr als zwanzig Jahren geltende Verfahren weiterhin sehr gut akzeptiert ist und auch sehr gute Ergebnisse zeigt.

Trotzdem wird das Übertrittsverfahren aktuell breit evaluiert, damit allfällige Anpassungen vor der Einführung des Lehrplans 21 vorbereitet werden können. Diese Veränderungen könnten mit der Umsetzung des Lehrplans 21 umgesetzt werden.

Dieser Beitrag wurde am von unter informationen der staatskanzleien/polizei usw. der innerschweizer kantone veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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