Objekt.lu: Digitale Datendrehscheibe und umfassendes Informationssystem für das Objektwesen

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Mit dem E-Government-Projekt objekt.lu will der Kanton Luzern eine gesamtheitliche Lösung für das Objektwesen realisieren. Dafür unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat eine Gesetzesvorlage zur digitalen Weiterentwicklung des Objektwesens. Objekt.lu reguliert und vereinfacht den elektronischen Datenaustausch unter den beteiligten Fachbereichen. Zudem ermöglicht es den Zugriff auf die kantonalen objektbezogenen Daten über ein zentrales Informationssystem.

Beim Objektwesen geht es um den Lebenszyklus von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, sogenannten Objekten. Am Objektwesen sind die Domänen Grundbuch, Steuern, Versicherung, Bau und amtliche Vermessung sowie die Bereiche Statistik und Geoinformation beteiligt. Objekt.lu ist ein kantonales E-Government-Projekt und basiert auf dem Schweizer E-Government Datenstandard eCH-0129 Objektwesen . Ein zentrales Informationssystem soll das Objektwesen in Zukunft vereinfachen. Das Projekt führt in verschiedenen Bereichen zu Qualitäts- und Effizienzgewinnen: Daten werden nur noch am Entstehungsort erfasst und über die Datendrehscheibe an die verschiedenen angeschlossenen Systeme weitergegeben. Für ein Informationssystem, das objektbezogene Daten aus verschiedenen Themenbereichen mit jeweils eigenen gesetzlichen Grundlagen zentral bereitstellt, fehlt im Kanton Luzern heute eine gesetzliche Grundlage. Diese wurde mit dem Projekt objekt.lu neu erarbeitet. Nach einer öffentlichen Vernehmlassung unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat das Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen mit der entsprechenden Verordnung.

Zuverlässige und einfach zugängliche Daten
Das Projekt objekt.lu bezweckt, dass die Gemeinden, kantonalen Dienst- und Fachstellen wie auch weitere Nutzenden, die mit objektbezogenen Daten arbeiten, stets über aktuelle und zuverlässige Daten zu Objekten verfügen. Sie können über das zentrale Informationssystem Objektwesen die für sie relevanten Daten abrufen und müssen sich dafür nicht mehr in mehreren Systemen der verschiedenen Fachbereiche wie Grundbuch, amtliche Vermessung, Steuern, Versicherung oder Bau registrieren. Die öffentlichen objektbezogenen Daten sollen ohne spezifische Zugriffsrechte zugänglich sein. Auf die nicht öffentlichen objektbezogenen Daten soll der Zugriff nur mittels spezifischer Zugriffsberechtigung möglich sein.

Die Kosten für den Aufbau der Datendrehscheibe und des Informationssystems Objektwesen trägt der Kanton Luzern. Das gilt auch für Kosten für die Weiterentwicklung und den Unterhalt der Datendrehscheibe Objektwesen. An den Kosten für den Betrieb und Unterhalt sowie die Weiterentwicklung des Informationssystems Objektwesen beteiligen sich die Gemeinden zur Hälfte. Die Kostenbeteiligung der Gemeinden richtet sich nach der Einwohnerzahl. Die neuartigen Gesamtkosten für den Betrieb, die Weiterentwicklung und den Unterhalt des Informationssystems werden auf 200’000 Franken geschätzt.

Positive Würdigung der Vorlage in der Vernehmlassung
In der weiteren öffentlichen Vernehmlassung vom 2. Juli bis 31. Oktober 2024 gingen rund 40 Stellungnahmen von Gemeinden, Parteien, Verbänden und Interessierten ein (vgl. Mitteilung vom 11.11.2024 ). Die Mehrheit hat sich positiv für die Gesamtvorlage ausgesprochen. Die angestrebte Digitalisierung im Objektwesen wird klar begrüßt. Verschiedene Rückmeldungen beziehen sich auf die technische Umsetzung und insbesondere die Schnittstellen. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wird unter anderem eine Schnittstelle für maschinelle Zugriffe vorgesehen, für die eine Nutzungsvereinbarung vorausgesetzt wird. Eine allgemeine Registrierungspflicht für öffentlich zugängliche objektbezogene Daten wird abgelehnt, da sie den Open-Government-Data-Prinzipien widerspricht. Stattdessen wird eine Nutzungsvereinbarung eingeführt, die auf Pflichten und mögliche Sperrungen bei Verstössen hinweist. Nicht öffentliche Daten unterliegen einem restriktiven Zugriffskonzept.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Digitaler Wandel gemäss Kantonsstrategie .


Anhang
Botschaft B 49