Stimmrechtsgesetz wird angepasst – die Vernehmlassung beginnt heute

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Stimmrechtsgesetz

Politische Rechte sind ein zentraler Pfeiler einer Demokratie: Stimmberechtigte, politische Parteien, kandidierende und andere Gruppierungen sollen diese möglichst einfach und konsolidiert nutzen können. Dafür ist ein zeitgemäßes Stimmrechtsgesetz unabdingbar. Deshalb wird der Kanton Luzern sein Stimmrechtsgesetz von 1988 aktualisieren.

Das Stimmrechtsgesetz soll an die heutigen Anforderungen, die das übergeordnete Recht und die Praxis stellen, angepasst werden. Dabei sollen insbesondere auch die Organisation und der Ablauf der Wahlen vereinfacht sowie die digitalen Möglichkeiten genutzt werden.

Nur noch ein Wahlzettel bei Mehrheitswahlen
Vergangene Wahlen und Abstimmungen zeigten, dass Vereinfachungen bei Abläufen, Organisation und Durchführungen von Wahlen und Abstimmungen angezeigt sind. Dies gilt vor allem für die Mehrheitswahlen. Die geplanten Änderungen sollen bereits im Hinblick auf die Wahlen im Jahr 2027 erfolgen. Vorgesehen ist, nur noch einen Wahlzettel mit den Namen aller Kandidierenden abzugeben (anstelle eines Listenhefts). Dies vereinfacht das Abstimmen sowie Wählen und ermöglicht die digitale Ergebnisermittlung.

Digitalisierung umsetzen
Die Revision soll weitere Vorteile der fortschreitenden Digitalisierung für das Stimmrechtsgesetz machen: Künftig sollen die Gemeinden und der Kanton nicht mehr verpflichtet sein, den Stimmberechtigten die gesamte Vorlage bereitzustellen. Dies unter der Bedingung, dass sich die wesentlichen Inhalte für die Meinungsbildung aus den Abstimmungserläuterungen ergeben und sämtliche Unterlagen auf dem Internet oder in der Gemeinde einsehbar sind.

Weitere Aktualisierungen
Zudem sollen mit der Revision Anpassungen vorgenommen werden, die sich aufgrund übergeordneter Gesetze und Rechtsprechung sowie der alten Praxis durchsetzen. Darüber hinaus entsprechen einige gesetzliche Bestimmungen nicht mehr dem Vorgehen in der Praxis. Diese sollen angeglichen werden. Dabei sollen auch die Abläufe bei Gemeindeversammlungen angepasst werden.

Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Unterlagen dazu sind online verfügbar – die Vernehmlassung dauert bis zum 22. August 2025.

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen