Am 22. April 2025 endete die Vernehmlassung zum Maßnahmenpaket 2024. Die Ergebnisse wurden in den Wochen danach durch den aus Gemeinde- und Kantonsvertreterinnen und -vertretern zusammengestellten Steuerungsausschuss zuhanden des Regierungsrats gesichtet und aufgearbeitet.
Das ursprünglich vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickte Maßnahmenpaket beinhaltete 88 Maßnahmen mit einem Wirkungspotenzial von insgesamt gut 114,1 Mio. Franken in der Periode von 2025 bis 2030. Ab 2030 wurde mit einem potenziellen Potenzial von 26,7 Mio. Franken gerechnet.
Erkenntnisse aus der Vernehmlassung sind eingeflossen
Das beabsichtigte Maßnahmenpaket wurde im Rahmen der Vernehmlassung insbesondere wegen der vorgesehenen Mehrbelastung der Urner Gemeinden (Streichung des Globalbilanzs) grobmehrheitlich abgelehnt. Der Regierungsrat ist bereit, den Globalbilanzausgleich lediglich für zwei oder vier Jahre auszusetzen, abhängig von den Abschlüssen der Kantonsrechnung in den Jahren 2026 und 2027. Zudem verzichtet er mehrheitlich auf übrige Massnahmen, die die Gemeinden belastet hatten. Der Regierungsrat verzichtet auch auf weitere Maßnahmen wie auf die Streichung des Kantonsbeitrags an die psychosoziale Beratung im Asyl- und Flüchtlingswesen sowie für Personen mit Schutzstatus S. Bei der Therapiestelle der Stiftung Papilio (Ergo- und Physiotherapie für Kinder) soll keine Plafonierung erfolgen. Beim Kantonsbeitrag an die Fachstelle Gesundheitsförderung und Prävention soll eine massive Ermäßigung angestrebt werden und bei der Kantonalen Mittelschule soll für die Gymnasiumsklassen 4, 5 und 6 keine Schulgelderhöhung erfolgen. Alle weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen bleiben bestehen.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit diesen Anpassungen die Einwände und Erkenntnisse aus der Vernehmlassung angemessen ins Maßnahmenpaket 2024 eingeflossen sind. Das Wirkungspotenzial der verbleibenden 78 Maßnahmen liegt im Jahr 2030 bei gut 24,8 Mio. Franken und ab 2031 noch bei gut 20 Mio. Franken. Die kumulierte Wirkung 2025 bis 2030 von 112,8 Mio. Franken ist substanziell und führt zu einem tragbaren Finanzhaushalt. Reduziert sich die Gesamtwirkung jedoch um 9,4 Mio. Franken, fällt die vorübergehende Streichung des Globalbilanzausgleichs bereits im Jahr 2028 endete. Dies hängt von den effektiven Rechnungsergebnissen des Kantons in den Jahren 2026 und 2027 ab. Auch die prognostizierten Erträge aus der Ausschüttung der Nationalbank und der Zinsaufwand werden gegenüber dem Finanzplan etwas optimistischer eingestellt. Zudem sind die Lasten ausgewogen auf die von den betroffenen Anspruchsgruppen verteilten Maßnahmen.
Gesetzes- und Verordnungsänderungen beantragt
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 13. Mai 2025 den Bericht und Antrag an den Landrat zum Maßnahmenpaket 2024 verabschiedet. Darin unterbreitet er dem Kantonsparlament unter anderem eine Gesetzes- und zwei Verordnungsänderungen. Im Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) korrigiert der Regierungsrat einen Systemfehler bei der Berechnung des Ressourcenausgleichs und er regelt die Anpassung des Lastenausgleichs an den Landesindex der Konsumentenpreise verbindlich. Damit werden zwei Pendenzen aus dem Wirkungsbericht 2024 zum Finanz- und Lastenausgleich erledigt. Ebenfalls soll im FiLaG der Mechanismus für die Aussetzung des Globalbilanzausgleichsbetrags für den Zeitraum 2027 bis 2030 festgelegt werden. Die Abstimmung über die Gesetzesänderung soll im November 2025 stattfinden.
Die Verordnung zum Verkehrsgesetz soll angepasst werden, indem der Gemeindeanteil an den Abgeltungen für Verkehrsdienstleistungen der Matterhorn Gotthard Bahn von 10 auf 30 Prozent des Kantonsanteils erhöht und damit die übrigen Beitragssätze an die Transportunternehmungen angeglichen werden. Ebenfalls sollen die Straßenverkehrssteuern in der Verordnung über die Straßenverkehrssteuern um 10 Prozent erhöht werden. Es handelt sich dabei um eine massive Erhöhung, da seit der letzten Anpassung im Jahr 1998 allein die Teuerung 18 Prozent ausmacht.
Strukturdiskussionen sind nötig
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung auch mehrere Anregungen und die Bereitschaft diverser Akteure zu Strukturreformen entgegengenommen. Insbesondere ist er bereit, das Angebot der Gemeinden zu erhöhen, in einem separaten Prozess mit den Gemeinden eine Aufgaben- und Finanzstrukturüberprüfung durchzuführen und in der Folge die Steuerstrategie zu überprüfen. Er ist bestrebt, nachhaltige Lösungen anzugehen, beispielsweise in der Langzeitpflege, in der IT-Zusammenarbeit des Kantons und der Gemeinden oder bei den Verwaltungsstrukturen des Kantons.
Nächste Entscheide stehen an
Die Arbeiten am Maßnahmenpaket 2024 sind im vergangenen Halbjahr durch breit abgestützte Arbeitsgruppen erfolgt. Diese sind zusammengesetzt aus Fachpersonen von Kanton und Gemeinden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Urner Gemeinden wurden am 15. Mai 2025 über die im Steuerungsausschuss gemeinsam erarbeiteten Inhalte des Maßnahmenpakets 2024 und über die Anpassungen im Licht der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung informiert. Der Landrat wird den Bericht und Antrag voraussichtlich in seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 in erster Lesung behandeln. Der Regierungsrat dankt allen für die speditive und zielorientierte Arbeit.[simpay id=“117196″]