Ersatzwahl für ein Mitglied des Alpnacher Einwohnergemeinderates

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Wappen der Germeinde Alpnach

In der Gemeinde Alpnach bleibt die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für
die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Einwohnergemeinderats unbenutzt.
Infolge der Demission von Patrick Matter als Mitglied des Einwohnergemeinderates von
Alpnach per 30. Juni 2025 ordnete der Gemeinderat eine Ersatzwahl auf Sonntag,
29. Juni 2025, an. Wahlvorschläge für ein Mitglied des Einwohnergemeinderates konnten
bis am Montag, 19. Mai 2025, 17.00 Uhr, eingereicht werden. Innert der Frist sind bei der
Gemeindekanzlei keine Wahlvorschläge eingegangen.

Für den unbesetzt gebliebenen Sitz finden gemäss Art. 52 Abs. 2 des Abstimmungsgeset-
zes 2 Ergänzungswahlen nach den für die Hauptwahlen geltenden Vorschriften statt.

Somit sind die Bestimmungen von Art. 36 ff. des Abstimmungsgesetzes über die
Gesamterneuerungswahlen anzuwenden.

Der Gemeinderat hat für die Ergänzungswahl den nächsten eidgenössischen Abstim-
mungstermin vom Sonntag, 28. September 2025 bestimmt. Falls vorgängig innert Frist

wiederum keine Wahlvorschläge eingereicht werden, gelangt Art. 52 Abs. 3 des Abstim-
mungsgesetzes zur Anwendung. Dieser lautet wie folgt:

„Sind keine Wahlvorschläge vorhanden, können die Wähler für beliebige wählbare Per-
sonen stimmen; es sind jene gewählt, die am meisten Stimmen erhalten haben. Bei glei-
cher Stimmenzahl entscheidet der Gemeinderat durch das Los.“

Der Gemeinderat wird am 4. Juni 2025 die weiteren Anordnungen beschliessen und die
Öffentlichkeit und die Ortsparteien weiter informieren.