Der Kauf einer Parzelle wird von der SVP an die Urne verwiesen.
Für die Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025 war der Kauf der Parzelle 284, GB Alpnach, im Betrag von CHF 312’000.00 traktandiert. Mit der rechtzeitigen Einreichung
der vom Abstimmungsgesetz geforderten Unterschriftenzahl verlangt die SVP Alpnach, das Sachgeschäft an der Urne zur Abstimmung zu bringen. Damit unterliegt das
Kaufgeschäft gemäss Art. 24 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 des Abstimmungsgesetzes dem
Urnenverfahren. Die Vorlage wird dem Stimmvolk an der nächsten Urnenabstimmung,
d. h. am 28. September 2025, vorgelegt.