Mitteilungen des Luzerner Regierungsrates

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich tritt am 1. Juni 2025 in Kraft
Der Regierungsrat setzt Teile der Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich 2026 auf den 1. Juni 2025 in Kraft und schließt Vollzugsbestimmungen dazu ein. Die Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich vom 2. Dezember 2024 wurde am 18. Mai 2025 von der Stimmbevölkerung mit 86,95 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Einzelne Gesetzesänderungen sind auf Verordnungsstufe näher zu umschreiben. Es geht namentlich um die exakte Berechnung der Mindestausstattung und der Wachstumsgrenze im Ressourcenausgleich sowie Präzisierungen bei den Beiträgen für die Kooperationsprojekte der Gemeinden. Dazu sind in vier Vollzugsbestimmungen sowie im Anhang 1 in der Verordnung Anpassungen erforderlich. Damit werden die von der Stimmbevölkerung angenommenen Gesetzesänderungen umgesetzt.

Fristverlängerung für die Botschaft zur Initiative «Digitalisierung jetzt»

Die Initiative «Digitalisierung jetzt» verlangt, dass der Kanton und die Gemeinden ihre Aufgaben immer möglich digital erfüllen wollen. Der Regierungsrat teilt grundsätzlich das Anliegen des Initiativkomitees mit. Die Initiative verlangt aber, dass der Grundsatz «Digital First», wonach die Verwaltung ihre Aufgabenerfüllung primär auf die digitalen Kanäle ausrichten soll, Eingang in die Kantonsverfassung findet. Das geht dem Regierungsrat zu weit. Deshalb lehnte er die Initiative ab. Er schlägt stattdessen vor, das Engagement der Initiantinnen und Initianten in das neue E-Government-Gesetz einfliessen zu lassen. Dieses Vorgehen wurde mit dem Initiativkomitee besprochen und von diesem grundsätzlich positiv aufgenommen. Aktuell läuft die Vernehmlassung zu diesem Gesetz. Der Regierungsrat möchte diese Vernehmlassung abwarten, um daraus Erkenntnisse in den Gegenentwurf zur Initiative „Digitalisierung jetzt“ einfliessen zu lassen. Da der Gegenentwurf jedoch bis Juni 2025 vorliegen müsste, ist es zeitlich zu knapp, um die Vernehmlassung zu berücksichtigen. Daher soll die Frist für den Gegenentwurf um ein halbes Jahr verlängert werden.