Mitteilungen der Luzerner Staatskanzlei

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Staatskanzlei Luzern

Fristverlängerung für die Botschaft zur Initiative «Digitalisierung jetzt»
Die Initiative «Digitalisierung jetzt» verlangt, dass der Kanton und die Gemeinden ihre
Aufgaben wollen immer möglich digital erfüllen. Der Regierungsrat teilt grundsätzlich das Anliegen des Initiativkomitees mit. Die Initiative verlangt aber, dass der Grundsatz «Digital First», wonach die Verwaltung ihre Aufgabenerfüllung primär auf die digitalen Kanäle ausrichten soll, Eingang in die Kantonsverfassung findet. Das geht dem Regierungsrat zu weit. Deshalb lehnte er die Initiative ab. Er schlägt stattdessen vor, das Engagement der Initiantinnen und Initianten in das neue E-Government-Gesetz einfliessen zu lassen. Dieses Vorgehen wurde mit dem Initiativkomitee besprochen und von diesem grundsätzlich positiv aufgenommen. Aktuell läuft die Vernehmlassung zu diesem Gesetz. Der Regierungsrat möchte diese Vernehmlassung abwarten, um daraus Erkenntnisse in den Gegenentwurf zur Initiative „Digitalisierung jetzt“ einfliessen zu lassen. Da der Gegenentwurf jedoch bis Juni 2025 vorliegen müsste, ist es zeitlich zu knapp, um die Vernehmlassung zu berücksichtigen. Daher soll die Frist für den Gegenentwurf um ein halbes Jahr verlängert werden.

Anhang
Botschaft B 55

Tourismus der Zukunft erhält eine neue Grundlage
Die neuen Grundlagen für die Tourismusförderung liegen vor. Das angepasste Tourismusgesetz gründet auf dem neuen Tourismusleitbild des Kantons Luzern. Dies bildet die strategische Grundlage für die Ausrichtung und Entwicklung des Tourismus und der kantonalen Förderung. Des Weiteren setzt der Gesetzesentwurf Aufträge aus dem Parlament um. Der Regierungsrat hat das angepasste Gesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet und legt ihm das Tourismusleitbild zur Kenntnisnahme vor.

Malerische Landschaften, urbane Kultur kombiniert mit einer beeindruckenden Bergwelt: Der Kanton Luzern ist ein Magnet für Reisende. Das zeigen die kürzlich von LUSTAT Statistik veröffentlichten Zahlen eindrücklich auf. So ist die Zahl der im Kanton Luzern registrierten Logiernächte 2024 gegenüber dem Vorjahr weiter angestiegen ( Medienmitteilung vom 22. April 2025 ). Mit 2,4 Millionen Logiernächten wurde der bisherige Höchstwert von 2023 um rund 107’500 Logiernächte übertroffen (+ 5 %). Der Tourismus im Kanton Luzern nimmt weiter zu, gleichzeitig haben sich die Bedürfnisse der Gäste verändert. Das Tourismusleitbild und -gesetz bilden die strategische und rechtliche Grundlage für die Ausrichtung und Entwicklung der kantonalen Tourismusförderung. Das aktuelle Gesetz stammt aus dem Jahr 1996 und ist zuletzt 2010 angepasst worden. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat nun das angepasste Tourismusgesetz zusammen mit dem neuen Leitbild vor. Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des zuständigen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, erklärt: „Mit dem neuen Tourismusleitbild und den Gesetzesanpassungen setzen wir attraktive Rahmenbedingungen für die Zukunft und schaffen den Handlungsspielraum für die Herausforderungen der Digitalisierung sowie der Nachhaltigkeit.“

Im Dialog mit der Tourismuswirtschaft und weiteren Anspruchsgruppen entwickelte der Kanton das Tourismusleitbild neu. Es definiert mit Blick auf die künftigen Herausforderungen und Chancen die strategischen Schwerpunkte der kantonalen Tourismusförderung, damit der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor sein Potenzial weiterhin ausschöpfen kann. Der Tourismus trägt im Kanton zu 4 % zur Wirtschaftsleistung bei. 2019 generierte er eine Wertschöpfung von 1,3 Milliarden Franken und sicherte rund 12’500 Arbeitsplätze. Regierungsrat Fabian Peter betont deshalb: «Der Tourismus in Luzern soll auch künftig als Leuchtturm wirken – er trägt die attraktiven Lebens- und Wirtschaftsbedingungen des Kantons Luzern nach außen und vereint dabei die Vielfalt unserer Region mit Seen, Bergen, ländlichen sowie städtischen Räumen.»

Beherbergungsabgabe im Fokus
Nun ergibt sich aus dem Leitbild Handlungsbedarf auf der gesetzlichen Ebene, wie die Ausweitung des Verwendungszwecks der kantonalen Beherbergungsabgabe, die Erhöhung der neuen kantonalen Beherbergungsabgabe und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Digitalisierung der Abgaberhebung. Heute beträgt die kantonale Beherbergungsabgabe 50 Rappen je Person und Logiernacht – neu soll sie 1,10 Franken betragen. Neben Anpassungen aufgrund des neuen Leitbilds nimmt der Gesetzesentwurf auch den Prüfauftrag von zwei als Postulat erheblich erklärten Motionen ( M120 und M129 ) auf. Zu den Hauptanliegen der beiden Vorstösse gehört die Gleichbehandlung der Hotellerie mit der Parahotellerie (wie Airbnb und weitere Sharing-Plattformen), insbesondere im Hinblick auf die Beherbergungsabgabe. Der vorliegende Revisionsvorschlag hat sich mit diesem befasst.

Vernehmlassungen 2023 und 2024
Das Tourismusleitbild war von Juni bis September 2023 in einer Vernehmlassung. Insgesamt gingen schnell 500 Stellungnahmen und Anträge ein, die sorgfältig geprüft wurden. Abgestimmt auf das Leitbild wurde das Tourismusgesetz angepasst und ebenfalls in eine Vernehmlassung gegeben. Diese dauerte von Mai bis August 2024. Insgesamt gingen 63 Rückmeldungen ein, mit rund 450 Einzelanträgen. Etwas über die Hälfte der Stellungnahmen stammen von Gemeinden (32; davon rund die Hälfte aus der Region Luzern West) und Gemeindeverbänden. Die Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst. Sämtliche Anträge wurden geprüft und, soweit mit der Stossrichtung der Vorlage vereinbar, berücksichtigt. Das angepasste Tourismusgesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.


Strategiereferenz
Diese Maßnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Globalisierung / Bildung / Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft / Kultur
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie


Anhang
Botschaft B 54 (inkl. Tourismusleitbild unter Kapitel «Anhang»)

Mehr Flexibilität und Rechtssicherheit: Luzern reformiert sein Personalgesetz
Der Kanton Luzern überarbeitet sein Personalrecht umfassend. Künftig sollen die Anstellung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen, Entscheidungskompetenzen gezielt delegiert werden können und der Rechtsschutz sowie der Datenschutz gestützt werden. Zudem schafft die Reform eine gesetzliche Grundlage für bewährte Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst. Mit der aktuellen Vorlage geht es um eine Weiterentwicklung des Personalrechts, die Anstellung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, die Übertragungsmöglichkeit von Entscheidungskompetenzen, die Vereinfachung des Rechtsmittelsystems und die Regelung des Datenschutzes. Darüber hinaus soll eine Schadenminderungspflicht für Angestellte eingeführt und für bewährte Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Der Kanton Luzern soll auch in Zukunft über ein anwendungsfreundliches und modernes Personalrecht verfügen. So soll der öffentlich-rechtliche Vertrag als Standard für die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses eingeführt werden. Er soll die bisherige Einstellung durch Wahl ersetzen. Bislang erhalten kantonale Mitarbeitende bei der Anstellung eine Wahlurkunde und keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Vereinfachter Rechtsschutz für Mitarbeitende
Weiter soll bei Bedarf und Zweckmässigkeit die Delegation von Kompetenzen für personalrechtliche Entscheide auf Abteilungsleitungen ermöglicht werden, ohne dass sich die Leiterin oder der Leiter einer Dienststelle der Hauptverantwortung entziehen kann. Mit der Revision des Personalgesetzes ergibt sich zudem die Chance, den Rechtsschutz zu vereinfachen und für alle unter den Geltungsbereich des Personalgesetzes fallenden Angestellten einheitlich zu regeln. Neu sollen die mit öffentlich-rechtlichem Vertrag Beschäftigten die einseitige Änderung oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Beschwerde beim Kantonsgericht anfechten können.

Die Regeln des Datenschutzes gelten im Personalrecht bereits heute. Um dem Datenschutz im Personalwesen jedoch verstärkte Geltung zu verleihen, werden mehrere konkrete gesetzliche Bestimmungen zur Datenbearbeitung im Personalwesen geschaffen.

Die Vorlage ist weitgehend kostenneutral
Geringfügige finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Einführung der Parteientschädigung zulasten der entscheidenden Behörde, wenn erfolgreich Beschwerde gegen eine Änderung des Arbeitsverhältnisses oder gegen eine Entlassung geführt wurde. Im Übrigen ist die Vorlage kostenneutral.

Der Regierungsrat hat der Vorlage zugestimmt. Als nächstes entscheidet das Kantonsparlament voraussichtlich in der September-Sitzung in erster Lesung über die Vorlage.

 


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie.



Anhang
Botschaft B 56