Der Kanton Uri hat im Austausch mit den betroffenen Akteuren die kantonale Abfall- und Deponieplanung überprüft und aktualisiert. Mit diesem Planungsinstrument und den darin festgelegten Maßnahmen geht er auf aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen in der kantonalen und schweizweiten Abfallwirtschaft ein. Zentrales Anliegen ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft, um wertvolle Abfälle effizienter zu nutzen und die vorhandenen Deponiereserven zu schonen.
Die Umweltschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen und diese alle fünf Jahre zu überprüfen. Die Überprüfung der Deponieplanung wurde in die nun vorgenommene Aktualisierung der kantonalen Abfallplanung integriert. Damit sind Entscheidungsgrundlagen geschaffen und Ziele für eine zukunftsgerichtete Abfallplanung im Kanton Uri formuliert. Der Regierungsrat genehmigte Ende Mai 2025 den Bericht mit den entsprechenden Maßnahmen. Zum Thema «Abfall» zählen neben den Siedlungsabfällen auch diverse weitere Abfallarten wie zum Beispiel Bauabfälle, Sonderabfälle oder Geschiebematerialien aus Naturereignissen.
Weniger Siedlungsabfälle dank verstärkter Sensibilisierung
Die Menge an stofflich nicht verwertbaren Siedlungsabfällen im Kanton Uri (Kehricht) ist in den vergangenen Jahren erfreulicherweise leicht zurückgegangen und liegt aktuell bei 161 kg pro Kopf und Jahr. Die gesamte Siedlungsabfallmenge blieb somit konstant bzw. nahm leicht ab, obwohl im Kanton Uri die Bevölkerung leicht und der Tourismus in den letzten Jahren gar überproportional dazu gewachsen sind. Zu dieser Entwicklung haben gezielte Kampagnen zur Abfallvermeidung und zur Problematik von Food Waste beigetragen. Diese Sensibilisierung der Bevölkerung sowie neu auch der Tourismus- und Gastronomiebetriebe soll daher fortgesetzt werden. Im Weiteren ist vorgesehen, die Entgegennahme verwertbarer Abfälle und Wertstoffe durch private Entsorgungsfirmen flächendeckend verbindlich zu regeln.
Mineralische Bauabfälle – Förderung der Kreislaufwirtschaft
Mit über 80 Prozent verursachen die Bauabfälle den mit Abstand größten Anteil der Gesamtabfälle in der Schweiz. Die Verwertungsquote bei den mineralischen Bauabfällen ist im Kanton Uri im weiten Vergleich tief, auch wenn der Betonabbruch schnell vollständig wiederaufbereitet wird. Der Einsatz von Recyclingmaterialien soll künftig verstärkt gefördert werden, unter anderem indem die öffentliche Hand als große Auftraggeberin eine Vorbildfunktion übernimmt.
Aufbereitung und Verwertung mineralischer Bauabfälle ©AfU
Entsorgung nicht verwertbarer Abfälle langfristig sicherstellen
Abfälle, die sich weder stofflich noch energetisch verwerten lassen, müssen in Deponien kontrolliert abgelagert werden, ohne dabei die Umwelt zu gefährden. Die bewilligten und verfügbaren Deponiereserven für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial (Typ A) reichen im Kanton Uri laut aktueller Entwicklung lediglich bis ins Jahr 2032, weshalb Handlungsbedarf besteht. Neben Maßnahmen zur Erhöhung der Verwertungsquote werden die im Richtplan Kanton Uri enthaltenen zusätzlichen Deponiestandorte weiterverfolgt.
Das per heute bewilligte und verfügbare Deponievolumen für wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial (Typ B, sog. Inertmaterial) reicht im Kanton Uri laut Prognosen bis ins Jahr 2038. Mit der vorgesehenen Erweiterung der Deponie Zumdorf kann der mit den umfangreichen Bautätigkeiten im Urserntal einhergehende Bedarf an Deponievolumen lokal gedeckt werden. Die Entsorgung von stärker verschmutzten Abfällen (Typ C bis E) wird mit der Abfallplanung Zentralschweiz regional organisiert. Der Kanton Uri leistet mit der Schlackendeponie (Typ D) in der Eielen, Attinghausen, einen massgeblichen Beitrag. Die Reserven reichen hier bis zirka ins Jahr 2043 aus.
Aus all diesen und weiteren Themen sind in der Abfallplanung Maßnahmen festgelegt, die bis zur nächsten Überprüfung in rund fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Weitere Informationen und der vollständige Bericht stehen unter www.ur.ch/afu > Publikationen > Abfallplanung 2025 oder direkt beim Amt für Umwelt zur Verfügung.
Abschluss Altlastenvorgehenskonzept – Ergänzungsbericht 2025 Auch im Altlastenvollzug wurde das weitere Vorgehen durch den Regierungsrat bestimmt. Im Vorgehenskonzept des Kantons Uri werden die Dringlichkeiten der Voruntersuchungen für die untersuchungsbedürftigen belasteten Standorte festgelegt. Mit Inkrafttreten des revidierten Umweltschutzgesetzes im April 2025 führt der Bund verbindliche Fristen für den Abschluss der Voruntersuchungen bis ins Jahr 2032 ein und überträgt den Kantonen neue Aufgaben im Altlastenvollzug wie bei Belastungen durch PFAS und auf Kinderspielplätzen. Der Bund unterstützt die Beschleunigung des Altlastenvollzugs durch pauschale Abgeltungen an die Kantone, so dass im Kanton Uri damit eine Altlastenfachperson gestellt werden kann. Der Ergänzungsbericht 2025 zum Altlastenvorgehenskonzept ist nun verfügbar unter www.ur.ch Themen > Raum und Umwelt > Altlasten > Dokumente. Im Ergänzungsbericht wird das Vorgehen sowie die aktualisierten Fristen und Maßnahmen zum Altlastenvollzug im Kanton Uri aufgezeigt. |