Der Japankäfer breitet sich in der Schweiz weiter aus und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für Landwirtschaft, Biodiversität und Grünflächen dar. Als prioritärer Quarantäneorganismus unterliegt er der strengen Melde- und Bekämpfungspflicht. Auch im Kanton Luzern gab es im letzten Jahr erste Funde. Die Bevölkerung wird nun gefordert, wachsam zu sein und Verdachtsfälle umgangen zu melden.
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein gefährlicher Schadorganismus mit potenziell größerer wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Bedeutung. In der Schweiz gilt er als prioritärer Quarantäneorganismus und unterliegt der Melde- und Bekämpfungspflicht. Er befällt über 400 Pflanzenarten, darunter landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Waldbäume, Zierpflanzen und Rasenflächen. Erwachsene Käfer richten durch Blatt-, Blüten- und Früchtefrass erhebliche Schäden an. Larven schädigen Gras- und Wiesenflächen, indem sie die Wurzeln der Pflanzen anfressen. Da der Japankäfer in der Schweiz nicht heimisch ist, fehlen natürliche Feinde. Seit dem Erstnachweis 2017 im Tessin breitet sich der Käfer gegen Norden aus. Ausser im Tessin kam es seither auch in anderen Kantonen zu vereinzelten Funden. 2023 wurde in Kloten die erste isolierte Bevölkerung nördlich der Alpen bestätigt. Der Japankäfer verbreitete sich durch den Flug um bis zu 20 Kilometer pro Jahr. Deutlich größere Strecken können jedoch als „blinde Passagiere“ in Fahrzeugen oder Zügen zurückgelegt werden.
Erkennungsmerkmale
Der erwachsene Japankäfer (Popillia japonica) ist ein auffälliges Insekt mit einer Körperlänge von etwa 10 bis 12 Millimetern. Typisch sind seine glänzenden, kupferfarbenen Flügeldecken und der metallisch grün schimmernde Kopf und das Halsschild. Entlang der Körperseiten trägt der Käfer fünf kleine, weiße Haarbüschel sowie zwei größere Haarbüschel am Hinterleib, die als deutliches Erkennungsmerkmal gelten. Die erwachsenen Käfer sind hauptsächlich in den Sommermonaten, von Juni bis August, aktiv und gut auf Pflanzen sichtbar. Während sich die ausgewachsenen Käfer oberirdisch aufhalten, entwickeln sich die Eier, Larven und Puppen im Boden und lassen sich nur durch eine Untersuchung im Labor zuverlässig bestimmen.
Melde- und Bekämpfungspflicht
Jeder Verdacht auf einen Befall mit dem Japankäfer muss umgehend dem zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. In betroffenen Gebieten ( Befallssituation in der Schweiz : BS, ZH, SZ, VS und TI) gelten besondere Auflagen, etwa Einschränkungen beim Transport von Grüngut, Kompost, Bodenmaterial oder Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat. Besondere Vorsicht ist bei der Rückreise aus den Sommerferien geboten: Erwachsene Japankäfer können unbemerkt in Autos, Wohnmobilen oder im Gepäck mitreisen.
Japankäfer-Situation im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern konnten im vergangenen Jahr vereinzelt Japankäfer an Autobahnraststätten gefangen werden ( Medienmitteilung vom 20.09.2024 ). Hinweise auf etablierte Populationen liegen aktuell keine vor. Zur sicheren Erkennung möglicher neuer Populationen ist auch in diesem Jahr ein weit verzweigtes Fallennetz in Betrieb. Darüber hinaus ist die Aufmerksamkeit der Bevölkerung entscheidend, um allfällige Funde rasch zu melden, damit rechtzeitig präventive Maßnahmen eingeleitet werden können.
Verdächtige Käfer einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze melden. Die Meldung kann entweder über das Onlineformular Meldung Schadorganismen oder per E-Mail ( pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch ) an den kantonalen Pflanzenschutzdienst erfolgen.
Anhang
Bild Japankäfer (Quelle: Christian Schweizer, Agroskop)
Flyer Japankäfer lawa Luzern
Informationen Japankäfer Agroscope