Adligenswil: Regierungsrat genehmigte Gesamtrevision der Ortsplanung
An der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Adligenswil eine Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements (BRZ). Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung passt die Gemeinde ihre Nutzungsplanung dem 2014 revidierten kantonalen Planungs- und Baurecht an. Damit werden im Wesentlichen die bisherige Ausnützungsziffer (AZ) durch die Überbauungsziffer (ÜZ) und die Geschossigkeit als Höhenmass durch die Gesamthöhe ersetzt. Die revidierte Ortsplanung basiert auf einer sorgfältigen raumplanerischen Interessenabwägung, verzichtet auf das Einzonen von Bauland und setzt stattdessen auf eine angemessene Verdichtung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets. Die eingegangenen Verwaltungsbeschwerden und die davon betroffenen Areale werden vom Genehmigungsverfahren getrennt und in einem gesonderten Entscheid behandelt. Im Übrigen stellte der Regierungsrat die Gesamtrevision der Ortsplanung als recht- und zweckmässig fest und hat diese genehmigt.
Ruswil und Neuenkirch: Regierungsrat bewilligt Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt am Tannewaldbach
Im Siedlungsgebiet Hellbühl der Gemeinde Neuenkirch sind in den letzten Jahren vermehrt Überflutungsschäden aufgetreten. Insbesondere zwei Hochwasserereignisse am Tannewaldbach im Jahr 2021 haben zu weitreichenden Überflutungen und Schäden geführt. Mit dem vorliegenden Projekt soll die Hochwassersicherheit wieder gewährleistet werden. Kern des Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekts ist der Neubau des Durchlasses unter der Kantonsstrasse, der die erhaltenen Kapazitätsdefizite behebt. Der eingedolte Bach parallel zur Kantonsstrasse wird durch ein offenes Gerinne ersetzt und ökologisch aufgewertet. Als Sofortmassnahme wurde bereits ein Damm aufgeschüttet, der vor kleineren Überschwemmungen in Richtung des Raagehofs und Hellbühl schützt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 777’000 Franken. Der Regierungsrat hat das Projekt bewilligt.