Im Kanton Luzern sollen erneuerbare Energien stärker genutzt werden. Mit der beschlossenen Gesetzesänderung gilt seit Anfang dieses Jahres das kantonale Plangenehmigungsverfahren (kPGV) für große Windenergieanlagen im Kanton Luzern (§§ 205a ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, PBG). Das neue Gesetz verpflichtet den Kanton Luzern, für eine «geeignete Mitwirkung» zu sorgen. Aus diesem Grund hat der Kanton Luzern nebst einer Wegleitung ( Mitteilung vom 23. April 2025 ) für das neue zusätzliche Verfahren einen Leitfaden zum Thema kollaborative Planung von Windparkprojekten erarbeitet. Der Leitfaden richtet sich an Gemeinden, Projekte entwickelnde Verbände sowie an Fachstellen des Kantons Luzern und bietet den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen an die «geeignete Mitwirkung». Darüber hinaus erläutert der Leitfaden ein breites Spektrum von Ansätzen für eine transparente Kommunikation mit den Betroffenen und zur Berücksichtigung und Aufnahme der verschiedenen Interessengruppen.
Anhang
Leitfaden «Kollaborative Planung von Windparkprojekten»
Weitere Informationen zum Plangenehmigungsverfahren gibt es auch auf baurecht.lu.ch .