Neue Verordnung schafft mehr Schutz für Minderheiten

Spread the love

Staatskanzlei Luzern

Das Schutzbedürfnis von Minderheiten soll einen höheren Stellenwert erhalten. Der Kanton Luzern will Minderheiten besser schützen und regelt in einer neuen Verordnung die Rahmenbedingungen für entsprechende Schutzmassnahmen. Die Voraussetzungen für kantonale Finanzhilfen sind eng an diejenigen für Finanzhilfen des Bundes geknüpft. In der Vernehmlassung stiess die Verordnung auf positive Resonanz.

Der Kanton Luzern will Minderheiten gezielter vor Gewalt schützen. Minderheiten haben in den letzten Jahren zunehmend Gewalt erfahren. Deshalb sollen sie besser geschützt werden und finanzielle Unterstützung für ihre Sicherheitskosten erhalten. Eine neue Verordnung schafft klare Regeln für die Finanzhilfen bei Schutzmassnahmen. Die Verordnung stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf positive Resonanz. Der Regierungsrat beschliesst die Verordnung wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen. Sie tritt am 1. August 2025 in Kraft.

Breite Zustimmung – aber Diskussion um Kostenverteilung
16 von 28 eingeladenen Stellen haben sich zur geplanten Verordnung geäussert. Die Rückmeldungen waren grösstenteils positiv. Es gab aber unterschiedliche Meinungen dazu, wie die Kosten aufgeteilt werden sollen. Einige forderten eine noch umfangreichere Sicherheitsberatung. Andere wollten, dass die beitragsberechtigten Gruppen stärker mitwirken bei den Kontrollen der Schutzmassnahmen. Der Kanton hat sich schliesslich bezüglich des Kostenteilers für eine Konsenslösung entschieden, dies unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung der betroffenen Organisationen.

Voraussetzungen für kantonale Beiträge

Organisationen erhalten nur dann Kantonsbeiträge, wenn bereits der Bund eine Unterstützung spricht. Voraussetzung ist ausserdem ein Beratungsgespräch bei der Luzerner Polizei. Diese prüft, ob und wie sich die Sicherheit verbessern lässt. Die Beiträge des Kantons sind in der Regel auf 50 Prozent der Bundesbeiträge begrenzt. In Ausnahmefällen kann der Beitrag auf bis zu 80 Prozent steigen – dies aber nur, wenn die Sicherheitsmassnahme ansonsten nicht realisiert werden kann. Die betroffenen Organisationen oder Gemeinden übernehmen mindestens 10 bis 25 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt rechnet der Kanton mit Ausgaben von maximal 50’000 Franken pro Jahr.