Wenn Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung einen Berufsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, übernimmt der Kanton Luzern gewisse Behandlungskosten. Magistratspersonen wie die Mitglieder des Regierungsrates oder Richterinnen und Richter waren davon bislang ausgeschlossen. Der Regierungsrat möchte dies nun ändern.
Das Personalrecht regelt bereits seit dem Jahr 1972, dass sich der Kanton Luzern an Behandlungskosten bei Mitarbeitenden beteiligt. Konkret betrifft dies die Übernahme der Behandlungskosten bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten in der halbprivaten Abteilung eines Spitals, sofern die Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung übernimmt.
Im Sinne der Gleichbehandlung ist die Ausweitung dieser Leistungen auf die rund 30 Magistratspersonen angemessen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Leistungen bereits für über 6’000 Angestellte in Kraft sind und Berufsunfälle und -krankheiten selten auftreten, ist das Kostenrisiko für den Kanton minim.
Der Kantonsrat, welcher der Änderung der Besoldungsordnung zustimmen muss, wird das Geschäft voraussichtlich anlässlich der Oktober-Session 2025 beraten.
Anhang
Botschaft B 60