Der Luzerner Regierungsrat hat die kantonale Beteiligungsstrategie überarbeitet und legt diese nun dem Kantonsrat zur Genehmigung vor. Per Ende Jahr 2024 besitzt der Kanton Luzern 57 Beteiligungen. Ebenfalls wurden vorgängig sämtliche Eignerstrategien des Kantons Luzern überarbeitet.
Der Luzerner Regierungsrat hat die kantonale Beteiligungsstrategie überarbeitet und verabschiedet. Die Beteiligungsstrategie wird in einem Rhythmus von vier Jahren aktualisiert und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Diverse Bemerkungen des Kantonsrates und Empfehlungen der Aufsichts- und Kontrollkommission hat der Regierungsrat in der Beteiligungsstrategie 2026 berücksichtigt. Der Kantonsrat wird in der Oktobersession 2025 über die neue Beteiligungsstrategie beraten.
Fünf neue Beteiligungen dazugekommen – Kanton Luzern besitzt nun 57 Beteiligungen
In der Beteiligungsstrategie zeigt der Regierungsrat seine strategischen Überlegungen in Bezug zu den einzelnen Organisationen auf. In die Betrachtung sind total 57 Beteiligungen eingeflossen. Dazu gehören zum Beispiel die Aktiengesellschaften des Luzerner Kantonsspitals oder der Luzerner Kantonalbank. In der verabschiedeten Beteiligungsstrategie sind fünf neue Beteiligungen dazugekommen. Es sind dies die eOperations Schweiz AG, die LU Couture AG, die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite, der Verein iGovPortal.ch und die Viacar AG.
Die Beteiligungsstrategie 2026 zeigt, dass die Organisationen mit kantonaler Beteiligung im Hinblick auf ihre Führbarkeit nach wie vor gut und zweckmässig organisiert sind. Die strategischen Ziele werden grundsätzlich durchgehend erreicht. Zudem werden durch die Fachdepartemente geeignete Massnahmen umgesetzt, um diese Ziele zu erfüllen, beziehungsweise längerfristig zu halten.
Diverse Änderungen in den überarbeiteten Eignerstrategien
Vorgängig zur Beteiligungsstrategie wurden die Eignerstrategien überarbeitet. Die wesentlichen Eckwerte sind in der Beteiligungsstrategie zusammengefasst. So macht der Regierungsrat neu die Vorgabe, dass bei Organisationen mit kantonaler Beteiligung beide Geschlechter zu mindestens 20 Prozent im operativen Leitungsorgan vertreten sind. Damit leistet der Kanton einen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung und Diversität.
Weiter wurde ein Ziel zur Ausbildung von Lernenden formuliert, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und hohe Standards sicherzustellen. Zudem wird mit einer Vorgabe zur Zusammenarbeit zwischen der Universität Luzern, der Hochschule Luzern und der Pädagogischen Hochschule Luzern die Innovationskraft in Forschung und Entwicklung gefördert. Für Beteiligungen mit hohem und mittlerem Risiko wurden Offenlegungs- und Ausstandsregelungen für das strategische Organ sowie die Führung eines internen Kontrollsystems vorgegeben. Ebenfalls neu geregelt wurde die Begrenzung der Löhne der Verwaltungsratsmitglieder bei den Aktiengesellschaften der Luzerner Kantonalbank und des Luzerner Kantonsspitals Auch die Begrenzung der Geschäftsleitungsmitglieder der LUKB AG wurden neu geregelt.
Anhang
Botschaft B 62
Webseite der aktuellen Eignerstrategien des Kantons Luzern