Der Bund hat Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumunternehmen beschlossen. Eine der Voraussetzungen dafür sind zusätzliche Finanzhilfen der jeweiligen Standortkantone. Der Regierungsrat steht einer kantonalen Finanzhilfe für die Steeltec AG kritisch gegenüber, stattdessen setzt er weiter auf arbeitsmarktbezogene Unterstützung und generell gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Seine Haltung legt der Regierungsrat in der Begründung zum Postulat P 347 dar, welches er dem Kantonsrat zur Ablehnung empfiehlt.
In der Wintersession 2024 hat das Bundesparlament ein dringliches Bundesgesetz beraten, das Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumunternehmen von strategischer Bedeutung in Form von Netznutzungsentgeltreduktionen ermöglicht. Eine der Voraussetzungen für die Bundesunterstützung ist die finanzielle Beteiligung der Standortkantone. Die Steeltec AG mit Sitz in der Gemeinde Emmen hat beim Bund ein entsprechendes Gesuch um Überbrückungshilfe eingereicht. Das Unternehmen rechnet mit einer Entlastung von rund 17 Millionen Franken durch den Bund, wenn dieser dem Gesuch zustimmt. Der Kanton müsste sich mit der Hälfte dieses Betrags zusätzlich mit einer kantonalen Finanzhilfe beteiligen.
Erfolgreicher Einsatz für weitere Verlängerung der Kurzarbeitszeit
Der Kanton Luzern hat die Steeltec AG in der schwierigen Situation bisher mit unterschiedlichen Massnahmen unterstützt und begleitet. Im Zentrum stehen dabei Arbeitsmarktmassnahmen wie die Kurzarbeitsentschädigung. Der Kanton engagierte sich mehrfach beim Bund für einen möglichst flexiblen Einsatz des bewährten Instruments und erreichte, dass der Bund die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigungen ab August 2025 erneut von 12 auf 18 Monate verlängert hat. Den zwischenzeitlich beschlossenen Abbau von 130 Stellen bei der Steeltec AG bedauert die Regierung ausserordentlich, auch wenn die Anzahl Kündigungen im Konsultationsverfahren noch von 80 auf 50 Entlassungen reduziert werden konnte. Trotzdem ist jeder Arbeitsplatzverlust bedauerlich und für die Betroffenen sehr einschneidend.
Regierung lehnt kantonale Finanzhilfe ab
Der Regierungsrat hat bereits in verschiedenen Stellungnahmen betont (A 304, P 306 oder P 307), dass er sowohl die Bedeutung der Steeltec AG für den Werkplatz im Kanton Luzern aber auch für die Kreislaufwirtschaft anerkennt. Er hat sich intensiv mit der kantonalen Finanzhilfe für die Steeltec AG beschäftigt und steht dieser ablehnend gegenüber. Als Standortkanton will sich die Regierung weiterhin auf die Gewährleistung von optimalen Standortbedingungen und die bewährten Unterstützungsmassnahmen zum Schutz von Arbeitsplätzen (Kurzarbeitsentschädigung und Wiedereingliederungsunterstütz
Recycelter Stahl ein wichtiges Element der Kreislaufwirtschaft, zu der die Steeltec AG einen wertvollen Beitrag leistet. Dabei handelt sich aber nicht um ein Alleinstellungsmerkmal, welches eine Finanzhilfe in dieser Höhe für ein einzelnes Unternehmen zu rechtfertigen vermag. Für die Schweizer Kreislaufwirtschaft wie auch für Aspekte der Landesversorgung (Stichwort kritische Rüstungsgüter) ist zudem der Bund zuständig, nicht Luzern als Standortkanton. Eine weitere Unstimmigkeit ist die unterschiedliche Mittelherkunft für die angedachte Unterstützung durch Bund und Kanton: Während die Finanzierung beim Bund über Mindereinnahmen beim Netznutzungsentgelt für die Netzinfrastruktur der Schweiz erfolgt, sind es beim Kanton Steuergelder, die für die Unterstützung beansprucht werden müssten.
An der Haltung des Regierungsrates ändern auch die aktuellen Entwicklungen rund um die US-Importzölle nichts. Auch hier stehen die Gewährleistung von optimalen Standortbedingungen und die bewährten Unterstützungsmassnahmen zum Schutz von Arbeitsplätzen wie die Kurzarbeitsentschädigung im Zentrum.
Nächste Entscheidung in der parlamentarischen Debatte zu P 347
Der Regierungsrat hat seine Haltung in der Begründung zum Postulat P 347 ausführlich dargelegt und beantragt es dem Kantonsrat zur Ablehnung. Als nächstes entscheidet der Kantonsrat in der Septembersession über das Postulat und seine Haltung zur kantonalen Finanzhilfe. Sollte der Bund dem Gesuch zustimmen und der Kantonrat die Überbrückungshilfe – anders als die Regierung – anstreben, wären bis spätestens Ende 2026 ein Dekret über einen Sonderkredit und ein Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zu verabschieden.
Anhang
Stellungnahme zu P 347[simpay id=“117196″]