Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

Spread the love

Luzerner Regierungsrat ab 2023

Dierikon: Mehr Wohnnutzung auf dem Areal Zentralstrasse genehmigt
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Dierikon beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 eine Anpassung von Artikel 16 des Bau- und Zonenreglements zur Zentrumszone Zentralstrasse. Das rund 2,4 Hektaren grosse Areal Zentralstrasse liegt an der Kantonsstrasse im Zentrum der Gemeinde Dierikon. Darauf soll ein attraktives, vielfältiges Wohnquartier nach den Vorgaben eines Gestaltungsplans entstehen. Die notwendige Umzonung der Arealfläche hat der Regierungsrat im Rahmen der Gesamtrevision der Dieriker Ortsplanung bereits 2022 genehmigt. Auf dem Areal Zentralstrasse waren bisher 80 Prozent der Nutzflächen für Wohnraum und 20 Prozent für Gewerbe- und Dienstleistungsflächen vorgesehen. In der vertieften Ausarbeitung des Projekts zeigte sich, dass die Nachfrage nach neuen Büroflächen nicht zureichend vorhanden ist. Deshalb soll der maximale Wert für Wohnzwecke für das Areal von 80 auf 90 Prozent erhöht werden, um mehr Wohnraum zu ermöglichen. Die Region Luzern unterliegt einem starken Bevölkerungswachstum und die Leerwohnungsziffer ist nach wie vor tief. Die Erstellung von Wohnflächen ist deshalb in einem überkommunalen und öffentlichen Interesse. Der Regierungsrat hat die Anpassung des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Dierikon genehmigt.

Nebikon: Regierungsrat genehmigt Teilrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Nebikon eine Teilrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan Arbeitszonen Zentrum, dem Zonenplan Siedlung sowie dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Mit der vorliegenden Teilrevision werden hauptsächlich Pendenzen aus der Gesamtrevision der Ortsplanung bereinigt, welche im August 2020 an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung beschlossen und im September 2021 vom Regierungsrat mit einigen Ausnahmen genehmigt wurden. Der Regierungsrat beurteilt die vorliegende Teilrevision als recht- und zweckmässig und hat diese genehmigt.

Regierungsrat bewilligt in Kriens Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt am Sienebach
Am Krienser Sienebach ist es bereits mehrmals zu Überschwemmungen gekommen, zuletzt im Sommer 2024. Nachdem die Stadt Kriens bereits 2015 ein erstes Wasserbauprojekt erarbeitet hatte, übernahm der Kanton Luzern 2022 die Bauherrschaft und bearbeitete das Projekt in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Kriens zum nun vorliegenden Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt weiter. Das Projekt umfasst verschiedene bauliche Massnahmen am Sienebach zwischen der Eichenspesstrasse und der Obernauerstrasse und stellt den Hochwasserschutz langfristig sicher. Ein neuer Geschiebesammler oberhalb der Eichenspesstrasse kann mehr Geschiebe und Schwemmholz auffangen und reduziert dadurch die Verklausungsgefahr. Der Durchlass unter der Eichenspesstrasse wird verkürzt und verbreitert. Zudem wird der Bach über einen längeren Abschnitt neu offen geführt und ökologisch aufgewertet. Als Teil eines ausserschulischen Lernorts für das angrenzende Schulhaus Feldmühle wird ein neuer Bachzugang geschaffen. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 930’000 Franken. Der Regierungsrat hat das Projekt bewilligt.[simpay id=“117196″]