Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Nottwil: Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Nottwil die Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan Gesamtrevision, dem Zonenplan Ausschnitt Siedlungsgebiet und dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Mit der Gesamtrevision passt die Gemeinde Nottwil ihre Nutzungsplanung an das revidierte kantonale Planungs- und Baurecht an. Damit werden im Wesentlichen die bisherige Ausnützungsziffer (AZ) durch die Überbauungsziffer (ÜZ) und die Geschossigkeit als Höhenmass durch die Gesamthöhe ersetzt. Die Planungsinstrumente sind auf die Gemeinde Nottwil zugeschnitten, stimmen mit den Vorgaben des kantonalen Richtplans überein und sind recht- und zweckmässig. Im Rahmen der Gesamtrevision haben die Stimmberechtigen die Einzonung der Zone für Sport- und Freizeitanlagen Bühlwäldli beschlossen. Diese Einzonung tangiert auch Fruchtfolgeflächen (FFF), welche flächengleich zu kompensieren sind, was mit einer entsprechenden Auflage vorgegeben wird. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt.

Buttisholz: Anpassung des Bebauungsplans Ortskern genehmigt
An der Gemeindeversammlung vom 25. September 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Buttisholz eine Teiländerung des Bebauungsplans Ortskern Buttisholz. Dieser bezweckt die Erhaltung der räumlichen und baulichen Eigenarten des Ortskerns und hat dessen geordnete Entwicklung und Aufwertung als attraktives Zentrum zum Ziel. Für die Realisierung des Projekts «Buttisholz Dorf», eine Zentrumsüberbauung mit Ladenflächen, sind geringfügige Anpassungen des Bebauungsplans nötig, die im Ermessen der Gemeinde liegen und vom Regierungsrat unverändert genehmigt wurden. [simpay id=“117196″]