Der Kanton Luzern soll der Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) beitreten. Der Regierungsrat schickt dazu die Botschaft über den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) sowie zur Ausweitung der Kostenübernahme von Spitalschulangeboten im nachobligatorischen Schulbereich in die Vernehmlassung. Diese dauert vom 26. September 2025 bis 5. Januar 2026, der Beitritt ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Die Interkantonale Spitalschulvereinbarung regelt die Finanzierung für schulische Angebote in Spitälern für hospitalisierte Kinder und Jugendliche. Schon heute können im Kanton Luzern Lernende der Volksschule im Falle einer Hospitalisierung unentgeltlich die Spitalschulangebote besuchen. Neu sollen im Zuge der Beitrittserklärung auch Spitalschulangebote im nachobligatorischen Schulbereich (Kurz- und Langzeitgymnasium, Fachmittelschulen und Brückenangebot) abgegolten werden. Infolge des Beitritts zur ISV müssen neue gesetzliche Grundlagen in den jeweiligen Erlassen geschaffen werden, welche die Kostentragung und die Aufsicht über die Spitalschulangebote regeln.
Ebenso soll der Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen geregelt werden. Die Kantone, welche der ISV beitreten (Vereinbarungskantone), können künftig ihre Zahlungen für ausserkantonale Spitalschulen über die ISV abwickeln und profitieren von vereinfachten Zahlungsvorgängen.
Zu den Vernehmlassungsunterlagen