Der Regierungsrat legt jährlich die Zinssätze im Bereich der direkten Steuern fest. Er gibt die Zinssätze für den Ausgleichs- und den Vergütungszins sowie den Verzugszins bekannt. Das Zinsniveau ist gegenüber dem Vorjahr weiter gesunken.
Der Ausgleichs- und Vergütungszins für das Kalenderjahr 2026 wird auf 0,25 Prozent festgelegt (Vorjahr 0,5 Prozent). Der Verzugszins für das Kalenderjahr 2026 wird bei 4,0 Prozent belassen. Entsprechend wird das Steuerbezugsreglement geändert.

