22,4 Millionen Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien 2026

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  • Kanton Uri

    Im Jahr 2026 gibt es im Kanton Uri Geld für tiefere Krankenkassen-Prämien.

  • Insgesamt stehen rund 22,4 Millionen Franken zur Verfügung.
  • Die ersten Briefe mit den Entscheiden werden voraussichtlich Mitte Januar 2026 verschickt.

Woher kommt das Geld?

Das Geld kommt von zwei Stellen:

  • 15,54 Millionen Franken kommen vom Bund.
  • 6,87 Millionen Franken kommen vom Kanton Uri.

Das sind rund 2 Millionen Franken mehr als im Jahr davor.

Ab 2026 verlangt der Bund einen Mindest-Betrag von den Kantonen. Für den Kanton Uri sind das 5,87 Millionen Franken. Der Kanton Uri zahlt 1 Million Franken mehr als vorgeschrieben. Dieses Geld kommt aus dem Fonds für Prämien-Verbilligung.

Krankenkassen-Prämien steigen

Das Bundesamt für Gesundheit rechnet damit, dass die Krankenkassen-Prämien im Kanton Uri im Jahr 2026 steigen. Die Prämien steigen im Durchschnitt um 5,4 Prozent.

Diese Durchschnitts-Prämien sind wichtig. Sie werden benutzt, um zu berechnen, wer wie viel Prämien-Verbilligung bekommt.

Kein Antrag nötig für viele Personen

Die Sozialversicherungsstelle Uri berechnet den Anspruch automatisch.

Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn:

  • Sie am 1. Januar 2026 im Kanton Uri wohnen und
  • Sie ordentlich Steuern bezahlen

Das gilt auch für Personen mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe.

Wer muss sich anmelden?

Sie müssen sich anmelden, wenn:

  • Sie quellenbesteuert sind oder
  • Sie im Jahr 2026 neu in den Kanton Uri ziehen

Eine Anmeldung ist auch sinnvoll bei wichtigen Änderungen im Leben. Zum Beispiel bei Todesfall, Trennung oder Scheidung.

Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie die Sozialversicherungsstelle Uri an.

Wenn Sie keinen Entscheid erhalten

Wenn Sie keinen Brief erhalten, bedeutet das:

  • Sie haben keinen Anspruch auf Prämien-Verbilligung

 

oder

  • die Steuerdaten für das Jahr 2024 sind noch nicht definitiv.

Das Geld wird direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen.

Weitere Informationen

Mehr Informationen und die Anmelde-Formulare finden Sie im Internet: www.svsuri.ch

Gesamter Wortlaut der Medienmitteilung:

2026 stehen im Kanton Uri knapp 22,4 Millionen Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung. Voraussichtlich Mitte Januar 2026 werden die ersten Entscheide an die Urner Versicherten verschickt.

Für die Verbilligung der Krankenkassenprämien im Jahr 2026 stehen im Kanton Uri insgesamt rund 22,4 Millionen Franken zur Verfügung. Davon stammen 15,54 Millionen Franken vom Bund und 6,87 Millionen Franken vom Kanton. Damit werden rund 2 Millionen Franken mehr eingesetzt als im Vorjahr.

Der Anstieg hängt unter anderem mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative zusammen, der 2026 in Kraft tritt. Dieser verpflichtet die Kantone, einen vom Bund festgelegten Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung zu leisten. Für Uri beträgt dieser Mindestbeitrag 5,87 Millionen Franken. Der Kanton geht darüber hinaus und stellt 1 Million Franken aus dem Prämienverbilligungsfonds zusätzlich zur Verfügung. Folglich dürfte im kommenden Jahr mehr als ein Drittel der Urner Bevölkerung einen Beitrag zur Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien erhalten.

Höhere Richtprämien

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht davon aus, dass sich 2026 in Uri die monatliche mittlere Prämie über alle Altersklassen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung inklusive Wahlfranchisen und Sparmodelle um 5,4 Prozent erhöhen wird. Diese mittleren Prämien der Urner Versicherten bilden wie in den Vorjahren die Richtprämien zur Berechnung des individuellen Prämienverbilligungsanspruchs.

Automatische Berechnung – erste Entscheide ab Mitte Januar 2026

Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird von der Sozialversicherungsstelle Uri automatisch anhand der Steuerdaten berechnet und verfügt. Personen, die am 1. Januar 2026 im Kanton Uri wohnen und ordentlich besteuert werden, müssen keinen Antrag stellen. Dies gilt auch für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie von Sozialhilfe.

Quellenbesteuerte und Personen, die 2026 in den Kanton Uri zuziehen, müssen hingegen eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsstelle Uri einreichen. Dabei sind die geltenden Fristen zu beachten. Auch bei eingetretenen Zivilstandsänderungen wie Tod, Trennung oder Scheidung empfiehlt sich eine Anmeldung oder im Zweifelsfall eine Kontaktaufnahme mit der Sozialversicherungsstelle Uri.

Wer keinen Entscheid der Sozialversicherungsstelle Uri erhält, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder es liegen noch keine rechtskräftig veranlagten Steuerdaten für 2024 vor. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkassen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung und zur Versicherungspflicht sowie die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Sozialversicherungsstelle Uri verfügbar (www.svsuri.ch).

 

Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2026 (in Klammern Werte 2025)

Richtprämien:

  • Erwachsene (26 Jahre und älter) Fr. 4’368 (Fr. 4’164)
  • Junge Erwachsene (19-25 Jahre) Fr. 2’844 (Fr. 2’724)
  • Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 1’104 (Fr. 1’068)

Anrechnung des steuerbaren Vermögens 15 Prozent (unverändert)

Selbstbehalt des PV-Einkommens 8,5 Prozent (9,75 %)

Obergrenze des mittleren PV-Einkommens 1) Fr. 90’000 (unverändert)

1) Bis und mit einem Prämienverbilligungseinkommen von 90’000 Franken werden die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligt. Liegt das PV-Einkommen höher, entfällt diese Mindestgarantie; es erfolgt dann die ordentliche Berechnung der individuellen Prämienverbilligung.