Reglement über den Schulmedizinischen Dienst wird revidiert

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Kanton Uri

Der Erziehungsrat des Kantons Uri hat die Vernehmlassung zur Revision des Reglements über den Schulmedizinischen Dienst eröffnet. Die Vorlage schafft die rechtlichen Grundlagen für eine zeitgemässe Weiterentwicklung der schulmedizinischen Massnahmen, insbesondere der schulärztlichen Untersuchungen, und berücksichtigt Erfahrungen aus den vergangenen Jahren.

Im Zuge der Revision der Volksschulverordnung ist der Bereich Schulmedizin formal gestrafft worden, wobei zentrale Detailregelungen in das Reglement überführt werden sollten. Nun liegt der Entwurf für dieses revidierte Reglement vor. Ein Schwerpunkt der Revision liegt auf der Weiterentwicklung der schulärztlichen Untersuchungen. Geplant ist unter anderem die Einführung einer Fachperson Schulgesundheit (FSG), die künftig einen Teil der Untersuchungen sowie administrativen Aufgaben übernehmen kann. Ziel ist es, Schulsekretariate und Arztpraxen zu entlasten, Abläufe zu vereinfachen und die Datenerfassung zu vereinheitlichen. Zudem soll die Digitalisierung der schulmedizinischen Untersuchungen vorangetrieben werden, um Datenschutz, Effizienz und Nachvollziehbarkeit zu verbessern. Auch im Bereich der schulzahnärztlichen Untersuchung sollen Anpassungen gemacht werden. Neu sieht das Reglement nur noch die Einzeluntersuchung vor, was der heutigen Praxis entspricht

Die bisher sehr detaillierte Entschädigungsregelung wird neu allgemeiner formuliert. Künftig legt der Erziehungsrat die Entschädigung der involvierten Gesundheitsfachpersonen auf Antrag der Schulmedizinischen Kommission fest, orientiert an nationalen Empfehlungen. Dies ermöglicht eine flexiblere Anpassung an zukünftige Entwicklungen.

Vernehmlassung bis 30. April 2026

Die Vernehmlassung zur Revision des Reglements über den Schulmedizinischen Dienst dauert nun bis 30. April 2026. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Stellungnahmen auswerten. Anschliessend kann der Erziehungsrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Gemäss aktuellem Zeitplan soll das revidierte Reglement am 1. August 2026 in Kraft treten.

Hinweis: Der Vernehmlassungsbericht zur Revision des Reglements über den Schulmedizinischen Dienst ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch/vernehmlassungen. Im Rahmen der Vernehmlassung findet auch eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung statt, und zwar am Mittwoch, 25. Februar 2026, 19.00 bis 20.30 Uhr (Aula Hagen, Bahnhofstrasse 34, Altdorf).