Energiegesetz tritt noch 2026 in Kraft

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Kanton Uri

Die Urner Stimmberechtigten haben am 8. März 2026 der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit 75 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Mit dem positiven Volksentscheid sind die rechtlich übereinstimmenden Voraussetzungen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen. Die Ausführungsbestimmungen zum Energiegesetz hat der Landrat bereits im November 2025 in Form der Energieverordnung erlassen. Die Referendumsfrist dazu ist ungenutzt abgelaufen. Damit können die neuen kantonalen Bestimmungen im Energiebereich in Kraft gesetzt werden.

Regierungsrat erlässt Energiereglement im April

Als nächster Schritt erlässt der Regierungsrat als oberste vollziehende Behörde die Vollzugsbestimmungen, worin unter anderem der Ablauf des Vollzugs, der Zeitpunkt der Inkraftsetzung, sowie die Übergangsbestimmungen geregelt sind. Dies geschieht im April 2026 in Form des Energiereglements. Die Information und Schulung der betroffenen Akteure und Gemeinden ist anschliessend 2026 geplant.

Die revidierten Bestimmungen erlangen frühestens ab Herbst 2026 ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt verfügt Uri über ein zeitgemässes Energiegesetz, mit dem die Ziele der Gesamtenergiestrategie 2030 erreicht werden können: die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs, die Förderung von einheimischen und erneuerbaren Energien zur Steigerung der Stromproduktion, die Effizienzsteigerung beim Energie- und Stromverbrauch und die Verminderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.