Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und wurde 2014 erstmals in der Schweiz nachgewiesen. Seither hat sie sich in mehreren grossen Seen etabliert. Als risikoreichste Verbreitungsquelle gelten nach aktuellem Wissenstand Schiffe, die in verschiedenen Gewässern unterwegs sind. Per 1. April 2026 setzt der Regierungsrat nun eine Schiffsmelde- und
-reinigungsverordnung in Kraft. Gleichzeitig hebt der Regierungsrat das Einwasserungsverbot auf.
Die Quaggamuschel bedroht die Biodiversität und verursacht massive Schäden an Trinkwasser- und Energieinfrastrukturen in Schweizer Seen. Nach aktuellem Wissensstand gelten Schiffe, die in verschiedenen Gewässern unterwegs sind, als risikoreichste Verbreitungsquelle der Quaggamuschel und anderer standortfremder Organismen. Im Kanton Luzern wurde die Quaggamuschel im Sommer 2024 erstmals im Vierwaldstättersee nachgewiesen. Nun wurde eine Probe aus dem Rotsee mittels eDNA-Nachweis positiv auf die Quaggamuschel getestet (Mitteilung vom 17. März 2026, UmweltZentralschweiz). Diese Entwicklung musste leider befürchtet werden, da der Rotsee durch den Reuss-Rotsee-Kanal mit dem Vierwaldstättersee verbunden ist.
Eine Reinigungspflicht für gewässerwechselnde Schiffe besteht in den anderen Zentralschweizer Kantonen seit 2023, im Kanton Luzern seit Mai 2024. Am 10. Dezember 2024 hat der Kanton Luzern zudem ein befristetes Einwasserungsverbot zum Schutz der noch nicht kontaminierten, schiffbaren Seen – Sempacher-, Baldegger- und Rotsee – beschlossen (Umsetzung Postulat P 214). Nun wird die in der Schifffahrtsverordnung festgehaltene Reinigungspflicht durch eine umfassende Verordnung zur Melde- und Reinigungspflicht abgelöst. Diese neue Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung (SMRV) setzt der Regierungsrat per 1. April 2026 in Kraft. Die Verordnung war vom 16. Oktober 2025 bis 16. Januar 2026 (Mitteilung vom 16. Oktober 2025) in einer Vernehmlassung. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der Verordnung hebt der Regierungsrat das Einwasserungsverbot auf.
Freigabe über eine digitale Meldeplattform
Die Verordnung verankert das Melde- und Reinigungsverfahren über eine dafür zur Verfügung stehende digitale Meldeplattform. Schiffshalterinnen und -halter melden einen geplanten Gewässerwechsel über die Plattform und erhalten nach attestierter Reinigung ihres Schiffes durch einen zertifizierten Betrieb die Freigabe für das Einschiffen ins Zielgewässer digital. Die digitale Meldeplattform wird bereits in der Zentralschweiz und weiteren sechs Kantonen verwendet. Für Schiffshalterinnen und -halter ändert sich somit nichts.
Reinigung auch von anderen Wassergeräten
Neben den Schiffshalterinnen und Schiffshaltern tragen auch andere Freizeitnutzende im und am Wasser Verantwortung, eine weitere Ausbreitung der Quaggamuschel und anderer invasiver aquatischer Neobiota zu verhindern. Ausrüstungen zum Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie Kanus, Schlauchboote oder anderen Wassergeräte sollten vor dem Wechsel in ein anderes Gewässer gründlich gereinigt, vollständig entleert und getrocknet werden.

