Der Luzerner Kantonsrat hat sich am dritten Tag der März-Session unter anderem mit der Sterbehilfe befasst und entschieden, dass die gesetzlichen Grundlagen dazu angepasst werden sollen. Weiter sollen im Kanton Luzern für Investitionen in energetische Sanierungen auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts steuerliche Abzüge möglich sein.
Schwerkranke Menschen, die sterben wollen, müssen im Kanton Luzern für eine externe Suizidbegleitung die Spitäler verlassen. Die persönliche Selbstbestimmung über die Sterbehilfe hängt damit vom jeweiligen Aufenthaltsort ab. Der Luzerner Kantonsrat will dies ändern und überwies einen Vorstoss (M 406) über Sterbehilfe in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Im Zentrum stehe die Selbstbestimmung bis zum Lebensende, argumentierte die Mehrheit. Der Regierungsrat muss nun einen Vorschlag für die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erarbeiten.
Die Portokosten für die Rücksendung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen werden weiterhin von den Stimmberechtigten bezahlt. Ein Vorstoss (M 477) hatte verlangt, dass der Kanton das Porto bezahlen soll. Die Mehrheit im Kantonsparlament lehnte das frankierte Rücksendecouvert ab. Damit bleibt es weiterhin den Gemeinden überlassen, ob sie das Porto übernehmen. Momentan ist dies in acht Gemeinden der Fall.
Weiterhin Steuerabzüge für Energiesanierungen
Für Investitionen in energetische Sanierungen sollen im Kanton Luzern weiterhin steuerliche Abzüge möglich sein. Zwar fallen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts solche Abzüge auf Bundesebene grundsätzlich weg. Der Kantonsrat verlangt jedoch, dass der Regierungsrat Möglichkeiten prüft, mit Anpassungen im kantonalen Steuergesetz solche Abzüge auch künftig zu ermöglichen. Ein entsprechender Vorstoss (P 535) wurde klar überwiesen.
Während der März-Session hat der Luzerner Kantonsrat über 60 Geschäfte auf der Traktandenliste behandelt. Die Aufzeichnungen vergangener Sessionstage sind im Archiv auf der Webseite zu finden.
Anhang
Kurzprotokoll
Liste der neu eröffneten Vorstösse
Video «Massnahmen gegen Fan-Gewalt» (Sessionstag 23. März)

