Im Juli 2025 hatte der Regierungsrat die Eckwerte zur Umsetzung der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) im Kanton Luzern verabschiedet (vgl. Mitteilung vom 3. Juli 2025). Die Gymnasialbildungsverordnung (SRL 502) sowie das Maturitätsreglement (SRL 506) wurden nun entsprechend angepasst und durch den Regierungsrat genehmigt. Die wichtigsten Neuerungen umfassen neben sprachlichen Überarbeitungen Änderungen im Zusammenhang mit den verabschiedeten Eckwerten, wie z.B. die begleitete Selbstlernzeit oder die Änderung des fünften Maturitätsprüfungsfachs. Die Änderungen treten auf das Schuljahr 2027/28 in Kraft, die bisherigen Lernenden beenden ihre Gymnasialbildung noch nach dem bestehenden Recht.

