Mobilitätsgutscheine für Kantonsangestellte nur knapp von Kommission gutgeheissen

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Luzerner Staatskanzlei

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Kantonsrates hat mit knapper Mehrheit einen Sonderkredit gutgeheissen, mit dem Mobilitätsgutscheine für die Mitarbeitenden des Kantons finanziert werden sollen. Ausserdem definiert die Kommission zusätzliche Vorgaben für die Umsetzung.

Die SPK hat unter dem Vorsitz von Maria Pilotto (SP, Luzern) die Botschaft B 72 (Mobilitätsgutscheine für Angestellte des Kantons Luzern; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit) vorberaten.

Der Regierungsrat beantragt mit der Botschaft einen Sonderkredit über 18,25 Mio. Fr. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um mithilfe von Mobilitätsgutscheinen die Mobilitätskultur in der kantonalen Verwaltung zu beeinflussen und Anreize für eine nachhaltigere Mobilität zum Arbeitsplatz zu setzen. Mit diesem unbürokratischen Ansatz soll der Kanton Luzern auch seiner Vorbildfunktion für die Nutzung klimafreundlicher und energieeffizienter Fortbewegungsoptionen gerecht werden. Dieses Vorgehen entspricht Massnahmen, die bereits Bestandteil der Strategie Mobilitätsmanagement sowie des Planungsberichts über die Klima- und Energiepolitik 2021 (B 87) sind.

In der SPK wurde der Antrag des Regierungsrates kritisch beurteilt und mit knapper Mehrheit gutgeheissen. Die Kommission unterstützt grundsätzlich das Anliegen, die nachhaltige Mobilität der Verwaltungsmitarbeitenden zu fördern und anerkennt die Herausforderungen, die mit dem Umzug in das neue Verwaltungsgebäude am Seetalplatz verbunden sind. Die Einführung von Mobilitätsgutscheinen wird aber aus unterschiedlichen Gründen hinterfragt. Eine Minderheit der SPK erachtet die Gutscheine in der vorgeschlagenen Ausgestaltung als wirkungslos, weil keine Personalisierung oder Zweckbindung vorgesehen ist. Damit würden auch Mitarbeitende Gutscheine erhalten, die bereits heute ohne Auto zur Arbeit kommen und zugleich könnten die Gutscheine für andere Zwecke verwendet werden als für den Arbeitsweg. Eine andere Minderheit sprach sich gegen die Gutscheine aus, weil die Gefahr bestehe, dass der Kanton sich mit diesem zusätzlichen Lohnbestandteil einen Vorteil gegenüber privaten Arbeitgebern verschaffe.

Für die Umsetzung gab die Kommission dem Regierungsrat den Auftrag, die Mobilitätsgutscheine nur mit der Zweckbindung für nachhaltige Mobilität zum Arbeitsort einzuführen.

Die Beratung der Botschaft im Kantonsrat ist für die Mai-Session geplant.


Anhang
Botschaft B 72