Tätigkeitsbericht 2025 der Finanzkontrolle des Kantons Luzern

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Nach Einführung des Öffentlichkeitsprinzips per 1. Juni 2025 informiert die Finanzkontrolle des Kantons Luzern gemäss § 17 Abs. 1bis des Finanzkontrollgesetzes mit dem Tätigkeitsbericht 2025 erstmals öffentlich über den Umfang und die Schwerpunkte der Prüftätigkeit sowie über wichtige Feststellungen und Beurteilungen Der Bericht zum Prüfungsjahr 2025/2026 ist auf der Webseite der Finanzkontrolle einsehbar.

Die Finanzkontrolle verpflichtet sich zur Einhaltung der berufsständischen Grundsätze und Qualitätsstandards. Die Veröffentlichung unseres Tätigkeitsberichts ist konsistent mit den relevanten Prinzipien und Standards der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI).

Die Finanzkontrolle prüft, ob der Kanton und seine Organisationen sorgfältig, korrekt und wirtschaftlich mit öffentlichen Geldern umgehen. Sie kontrolliert insbesondere die Jahresrechnungen, die Abläufe und internen Kontrollsysteme in der Verwaltung sowie grössere Projekte und Programme. Zudem übernimmt sie Prüfungen für andere Organisationen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Die Finanzkontrolle hat im Prüfungsjahr 2025/2026 85 Prüfungen innerhalb der Verwaltung vorgenommen.

Neben der Kontrolle bringt die Finanzkontrolle ihr Fachwissen ein, wenn neue Regeln für den Umgang mit Finanzen erarbeitet oder neue Systeme im Rechnungswesen eingeführt werden.

Über den Inhalt des Tätigkeitsberichts hinaus veröffentlicht die Finanzkontrolle von Gesetzes wegen keine weiteren Berichte oder Inhalte daraus.