Die Botschaft über die Mobilitätsgutscheine ist für die kommende Mai-Session geplant. Inzwischen hat sich die Ausgangslage verändert: Der Bund hat eine Wegleitung angepasst, was eine Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung in der kantonalen Verwaltung derzeit verunmöglicht. Die Regierung wird das Thema weiterverfolgen.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern sieht sich veranlasst, das Projekt zur Einführung von Mobilitätsgutscheinen für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung vorläufig zurückzustellen. Grund dafür ist die Anpassung der Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Die geplanten Mobilitätsgutscheine werden neu als lohnrelevant beurteilt und unterstehen somit der Sozialversicherungspflicht.
Die Botschaft (B 72) ist für die Mai-Session geplant. Die veränderte Ausgangslage hat wesentliche Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung des Projekts. Mit der Änderung der Wegleitung entfällt die gesetzliche Grundlage des Regierungsrats für die Einführung von Mobilitätsgutscheinen gemäss Botschaft. Eine Umsetzung wie vorgeschlagen ist somit derzeit nicht möglich.
Im Rahmen von Vorabklärungen erhielt die zuständige Dienststelle Personal die Auskunft der WAS Ausgleichskasse Luzern in Übereinstimmung mit jener des BSV, dass die geplanten Mobilitätsgutscheine nicht sozialversicherungspflichtig seien.
Mit dem Projekt Mobilitätsgutscheine will der Kanton Luzern die Ziele seiner Mobilitätsstrategie weiterverfolgen und seine Vorbildfunktion beim Thema Mobilität wahrnehmen. Damit knüpft diese Massnahme an die im Jahr 2019 verabschiedete Strategie Mobilitätsmanagement an. Gleichzeitig sind sie Teil der Umsetzung der Kantonsstrategie 2023–2027, die Nachhaltigkeit und Lebensqualität als zentrale Leitlinien verankert.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der Kantonsstrategie im Bereich
– Gesellschaftlicher Wandel

