Neuer Berufsauftrag für die Luzerner Gymnasien

Spread the love

Staatskanzlei Luzern

Der Kanton Luzern führt auf das neue Schuljahr 2026/27 einen neuen Berufsauftrag für Gymnasiallehrpersonen ein. Er ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2009 und schafft eine aktualisierte, zeitgemässe Grundlage für die Berufsausübung an den Kantonsschulen.

Der Berufsauftrag beschreibt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Gymnasiallehrpersonen und sorgt für Klarheit über deren Tätigkeitsbereiche. Die Überarbeitung erfolgte nach mehr als 15 Jahren, in denen die bisherige Version lediglich punktuell angepasst worden war.

Der neue Berufsauftrag präzisiert bestehende Aufgaben und ordnet sie neu drei Arbeitsfeldern zu. Zusätzliche Aufgaben werden dadurch nicht geschaffen. Die hohe Zeitautonomie sowie die pädagogische Freiheit der Lehrpersonen bleiben unverändert bestehen. Der Berufsauftrag beschränkt sich bewusst auf die Beschreibung der Aufgabenbereiche und verzichtet auf detaillierte Vorgaben für die tägliche Berufsausübung.

Drei Arbeitsfelder mit klarem Schwerpunkt auf Unterricht
Im Zentrum steht das Arbeitsfeld «Lehren und Lernen», das 88 Prozent der Jahresarbeitszeit umfasst. Dazu gehören sämtliche Tätigkeiten rund um den Unterricht sowie die fachliche und pädagogische Begleitung der Schülerinnen und Schüler.

Die übrigen 12 Prozent der Arbeitszeit verteilen sich auf die Arbeitsfelder «Gestaltung und Weiterentwicklung der Schule» sowie «Weiterentwicklung und Reflexion der eigenen Professionalität». Letzteres umfasst insbesondere die persönliche fachliche, didaktische und pädagogische Weiterentwicklung der Lehrpersonen und wird mit 2 Prozent der Jahresarbeitszeit ausgewiesen. Schulinterne Weiterbildungsaktivitäten werden dem Bereich «Gestaltung und Weiterentwicklung der Schule» zugeordnet.
Unverändert bleiben auch die geltenden rechtlichen Vorgaben zur Weiterbildung. Der Berufsauftrag hält weiter fest, dass die persönliche Weiterbildung gemäss Personalverordnung wie bisher in der Regel während der unterrichtsfreien Zeit erfolgt.

Erarbeitet wurde der neue Berufsauftrag von der Geschäftsleitung der Dienststelle Gymnasialbildung beziehungsweise der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz. Der Verband der Luzerner Mittelschullehrerinnen und Mittelschullehrer (VLM) wurde während des gesamten Prozesses mehrfach informiert und angehört. Damit flossen sowohl Perspektiven der Schulleitungen als auch Anliegen der Lehrpersonen in die Überarbeitung ein.

Einführung ab August 2026
Der neue Berufsauftrag wird ab dem 1. August 2026 an den Luzerner Kantonsschulen eingeführt und tritt mit dem Schuljahr 2026/27 in Kraft.

Gabrijela Pejic, die Leiterin der Dienststelle Gymnasialbildung im Bildungs- und Kulturdepartement ist überzeugt, dass der nun vorliegende Berufsauftrag eine gute und zukunftsweisende Grundlage für den Gymnasiallehrberuf im Kanton Luzern sein: «Entscheidend wird letztlich nicht allein das Dokument sein, sondern wie wir damit im Alltag arbeiten und wie es gelingt, die Balance zwischen klaren Erwartungen, professioneller Freiheit und hoher Unterrichtsqualität zu wahren.»


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Bildung / Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft gemäss Kantonsstrategie.


Anhang
Berufsauftrag für die Luzerner Gymnasiallehrpersonen