Urner Erziehungsrat schafft Fachperson Schulgesundheit

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Kanton Uri

Der Erziehungsrat hat die Änderung des Reglements über den Schulmedizinischen Dienst beschlossen. Zentrale Neuerung ist die Einführung einer Fachperson Schulgesundheit, verbunden mit einer Neuausrichtung der schulärztlichen Untersuchungen und der verstärkten Digitalisierung. Die neuen Bestimmungen treten am 1. August 2026 in Kraft.

Die Urner Volksschule erhält neu eine Fachperson Schulgesundheit. Das hat der Erziehungsrat an seiner jüngsten Sitzung beschlossen, indem er das Reglement über den Schulmedizinischen Dienst änderte und damit die entsprechende Rechtsgrundlage schuf. Die Fachperson Schulgesundheit übernimmt künftig organisatorische, koordinative sowie bestimmte schulgesundheitliche Aufgaben im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen. Sie entlastet damit die Schulen, die Schulsekretariate sowie die Schulärztinnen und -ärzte.

Gleichzeitig mit der Lancierung der Fachperson Schulgesundheit hat der Erziehungsrat die Voraussetzungen für eine einheitlichere Datenerhebung und eine zeitgemässe digitale Abwicklung der schulmedizinischen Prozesse geschaffen. Die körperlichen Untersuchungen im Kindergarten werden künftig durch die Kinder- respektive Hausärztinnen und -ärzte im vertrauten Praxisumfeld durchgeführt. Die schulärztlichen Reihenuntersuchungen (sie erfassen beispielsweise Grösse, Gewicht, Seh- und Hörvermögen) finden auch im Kindergarten weiterhin in den Schulen statt. Damit werden die Vorteile der schulischen Reihenuntersuchungen mit der Möglichkeit verbunden, dass Eltern und Erziehungsberechtigte die körperliche Untersuchung einschliesslich allfälliger Impfungen eines Kindes durch die eigene Kinder- beziehungsweise Hausarztperson durchführen lassen können.

Breite Zustimmung in der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung (1. Februar bis 30. April 2026) waren die vom Erziehungsrat vorgeschlagenen Änderungen am Reglement über den Schulmedizinischen Dienst auf breite Zustimmung gestossen. Besonders positiv beurteilt wurden die Modernisierung der Abläufe und die Digitalisierung der schulmedizinischen Untersuchungen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass dem Datenschutz, der Datensicherheit sowie der Klärung der Zuständigkeiten bei der Umsetzung besondere Bedeutung zukommt.

Die eingegangenen Hinweise werden im Rahmen der Einführung der Fachperson Schulgesundheit und der weiteren Konkretisierung der Abläufe entsprechend berücksichtigt werden. Im nächsten Schritt wird das Amt für Volksschulen interessierte Arztpraxen kontaktieren und dann ein Mandat für die Fachperson Schulgesundheit abschliessen. Im zweiten Semester des Schuljahrs 2026/2027 laufen die Vorbereitungsarbeiten; ab Beginn des Schuljahrs 2027/2028 können die schulärztlichen Untersuchungen sodann nach dem neuen Konzept erfolgen.

Hinweis: Der Auswertungsbericht zur Vernehmlassung zur Revision des Reglements über den Schulmedizinischen Dienst ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen.