Erneuerbar heizen: Kantonales Energiegesetz soll angepasst werden

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Die Gebäude im Kanton Luzern sollen bis 2050 erneuerbar heizen. Dieses Ziel verfolgen die Luzerner Regierung und der Kantonsrat mit dem Planungsbericht Klima und Energie und den ergänzenden politischen Aufträgen. Nun unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat den entsprechenden Änderungsentwurf des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG). Im Zusammenhang mit weiteren Klimamassnahmen sollen zudem einzelne bestehende Regelungen aktualisiert oder neue Bestimmungen im Gesetz verankert werden.

Gebäude verursachen rund einen Viertel der Treibhausgasemissionen in der Schweiz. Sie gehören damit zur zweitgrössten Verursachergruppe nach dem Verkehr. Obwohl im Kanton Luzern bereits über die Hälfte der Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden, bleibt der Ersatz von noch fossil betriebenen Heizungen zentral, um die Klimaziele zu erreichen. «Der Ersatz fossiler Heizungen ist ein wichtiger Hebel auf dem Weg zu ‹Netto null 2050› – und diesen wollen wir nutzen», resümiert Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. Deshalb sollen mit der Anpassung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) fossile Heizungen nur noch im Ausnahmefall verbaut und Neubauten nur noch mit erneuerbaren Heizsystemen ausgerüstet werden können. Spätestens ab 2050 soll Wärme in allen Gebäuden ohne Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat nun den entsprechenden Gesetzesentwurf. Im Zusammenhang mit weiteren Klimamassnahmen sollen des Weiteren einzelne bestehende Regelungen aktualisiert und neue Bestimmungen im Gesetz verankert werden.

Erneuerbare Energien stärken
Regierungsrat Fabian Peter betont insbesondere die Stärkung der erneuerbaren Energien im Kanton Luzern: «Erneuerbare Energien lassen sich hier lokal produzieren – fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Erdöl haben wir in der Schweiz praktisch nicht. Mit den Gesetzesänderungen verringern wir also schrittweise die Abhängigkeit von Importen aus dem Ausland. Wir stärken ganz gezielt die Versorgungssicherheit sowie den Klimaschutz.» Insbesondere vor dem Hintergrund des unsicheren geopolitischen Umfelds und den damit verbundenen möglichen Preisschwankungen bei fossilen Brennstoffen ist dies wichtig. «Wenn wir unsere lokalen erneuerbaren Energien mehr nutzen, sind wir diesen Schwankungen weniger ausgesetzt. Zudem generieren wir durch Investitionen in lokale erneuerbare Energien mehr Wertschöpfung bei uns vor Ort», fasst der Energiedirektor zusammen.

Planungsbericht Klima und Energie gibt die Richtung vor
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden Anpassungen im KEnG vorgeschlagen, welche die Strategie gemäss Planungsbericht Klima und Energie 2021 und die ergänzenden politischen Aufträge des Kantonsrats betreffend die fossilfreie Wärmeerzeugung in Gebäuden umsetzen. Sie stützen sich zudem auf die Bestimmungen des neuen Teilmoduls F «Wärmeerzeuger» der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Diese wurden von der Konferenz Kantonaler Energiedirektorinnen und -direktoren im August 2024 als vorgezogenes Modul im Hinblick auf die neue Ausgabe 2025 der MuKEn verabschiedet. Weiter wird das KEnG in Bezug auf die Ziele und Grundsätze, die kantonale und kommunale Energieplanung, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, die Förderung und die Datenerhebung angepasst. Der Fokus liegt dabei auf Themen, die zur Umsetzung bereit sind und bei denen kein zusätzlicher Abstimmungsbedarf mit übergeordneten Vorgaben besteht. Aufgrund der Vernehmlassung wird zusätzlich eine Änderung zu den Minimalanforderungen an die Energienutzung bei Umbauten bestehender Gebäude vorgeschlagen.

Die geplante Gesetzesanpassung war vom 26. Juni bis 31. Oktober 2025 in einer öffentlichen Vernehmlassung (siehe Medienmitteilung vom 3. November 2025). Insgesamt gingen rund 70 Stellungnahmen ein, rund zwei Drittel davon stammen von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die weiteren Rückmeldungen haben die im Kantonsrat vertretenen Parteien, verschiedene Interessenverbände und Organisationen eingereicht.

Gestaffelte Gesetzesänderungen
Wie bereits in der Botschaft B 17 zur ersten Teilrevision des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) ausgeführt, entschied sich der Regierungsrat für ein gestaffeltes Vorgehen, um inhaltlich abgestimmte und möglichst breit abgestützte Entwürfe zu verschiedenen im Energiebereich erforderlichen Gesetzesanpassungen vorlegen zu können. Abstimmungsbedarf mit laufenden Aktivitäten auf gesamtschweizerischer Ebene bestand insbesondere bei der fossilfreien Wärmeerzeugung. Inzwischen wurden die nötigen Grundlagen diesbezüglich verabschiedet, sodass das zweite Paket zur Änderung des KEnG nun zur Beratung in den Kantonsrat gegeben werden kann.

Erste Änderungen des Planungs- und Baugesetzes sowie des Kantonalen Energiegesetzes mit Fokus auf den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und der Stromversorgungssicherheit beschloss der Kantonsrat bereits im Frühling 2024. Die beiden Gesetzesänderungen sind seit 1. Januar respektive 1. März 2025 in Kraft.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Ökologisierung
gemäss Kantonsstrategie


Anhang
Botschaft B 108