Die Teilrevision Ortsplanung «Umgang mit bestehenden Sondernutzungsplänen» wurde im
Dezember 2025 vom Regierungsrat genehmigt. Ausgenommen von der Genehmigung wurde im
Bau- und Zonenreglement der Anhang 8 «Schellenrain (Cubino)». Die vorgesehene alternative
Regelung konnte nicht genehmigt werden, da sie erst kurz vor der Gemeindeversammlung
beantragt wurde.
Im Rahmen der Teilrevision Ortsplanung «Umgang mit bestehenden Sondernutzungsplänen» wurde der Gestaltungsplan «Schellenrain (Cubino)» aufgehoben und das Gebiet der Mischzone Erhaltung zugewiesen. Während der öffentlichen Auflage erhoben betroffene Grundeigentümerschaften Einsprache gegen den Anhang 8 des Bau- und Zonenreglements (BRZ). Da keine Einigung erzielt werden konnte, hatte die Gemeindeversammlung am 14. Oktober 2024 über die nicht gütlich erledigte
Einsprache zu befinden. Die Einsprechenden beantragten im Vorfeld der Gemeindeversammlung eine
Änderung ihres Antrags, der von den Stimmberechtigten angenommen wurde. Der Regierungsrat genehmigte diese Regelung jedoch nicht, da sie weder Gegenstand der öffentlichen Auflage noch der Abstimmungsbotschaft war.
Mit der vorliegenden Änderung des Bau- und Zonenreglements soll die von der
Gemeindeversammlung beschlossene Formulierung im Anhang 8 «Schellenrain (Cubino)» umgesetzt werden. In Abstimmung mit den Einsprechenden wurde die Formulierung überarbeitet. Inhaltlich ergeben sich daraus jedoch keine wesentlichen Änderungen.
Öffentliche Auflage startet am 17. August 2026
Die Teilrevision des Bau- und Zonenreglements liegt vom 17. August bis 15. September 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung zur Einsicht auf. Alle Unterlagen sind auch unter www.sursee.ch in der Rubrik News zu finden.
Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 61 des Planungs- und Baugesetzes mit
Einsprachemöglichkeit ist:
— Änderung Bau- und Zonenreglement
Folgende Unterlagen dienen zur Orientierung:
— Planungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung
— Kantonaler Vorprüfungsbericht des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements vom 2. Juli
2026
Einsprachen zur Teilrevision des Bau- und Zonenreglements sind während der Auflagefrist schriftlich
an den Stadtrat Sursee, «Teilrevision Bau- und Zonenreglement, Schellenrain (Cubino)»,
Centralstrasse 9, 6210 Sursee, zu richten.
Gegen das revidierte Bau- und Zonenreglement können die gemäss § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) berechtigten Personen, Behörden und Organisationen Einsprache erheben. Eine Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist im Doppel einzureichen.
Baugesuche
Gemäss § 85 PBG gilt das teilrevidierte Bau- und Zonenreglement vom Tag der öffentlichen Auflage an als Planungszone. Bis zur Rechtskraft gelten die neuen und die alten Zonenvorschriften. Die jeweils strengere Vorschrift geht vor.
Ausblick
Nach der öffentlichen Auflage und allfälligen Einspracheverhandlungen entscheidet die
Stimmbevölkerung über die Änderung des Bau- und Zonenreglements. Der Entscheid ist an der
Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2026 vorgesehen, sofern nach der Behandlung der
Einsprachen keine zweite Auflage nötig wird.


