Luzerner Bevölkerung stimmt über längere Öffnungszeiten und Massnahmen gegen Fan-Gewalt ab

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Staatskanzlei Luzern

Am 27. September 2026 stimmt die Luzerner Stimmbevölkerung über die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) und die Initiative «Gegen Fan-Gewalt» sowie den Gegenentwurf des Regierungsrats ab. Der Luzerner Regierungsrat empfiehlt, die Änderung des RLG und den Gegenentwurf anzunehmen. Beide Vorlagen zeichnen sich durch gezielte Massnahmen aus, die dort ansetzen, wo sie etwas bewirken. Der Regierungsrat will das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz anpassen und es Hofläden und kleineren Selbstbedienungsgeschäften ermöglichen, künftig länger offenzubleiben. Gleichzeitig sollen gastgewerbliche Betriebe an hohen Feiertagen und am Aschermittwoch von neuen Ausnahmeregelungen profitieren. Zudem werden Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen den Benzintankstellen gleichgestellt.

Die Vorlage stellt einen moderaten Schritt hin zu einer Öffnung dar und berücksichtigt die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden, Arbeitnehmenden und Konsumentinnen und Konsumenten. Regierungsrätin Ylfete Fanaj: «Mit der Lösung wird die Gleichbehandlung der Gewerbetreibenden bestmöglich gewährleistet.»

Die angestrebten Änderungen initiierte der Kantonsrat mittels der teilweise erheblich erklärten Motion 174 von Ursula Berset und dem erheblich erklärten Postulat 188 von Rolf Bossart. Die Änderung im Gastgewerbegesetz hat den Ursprung in der Motion 543 von David Roth aus dem Jahr 2018. Gegen die im Januar 2026 vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung hat ein Komitee aus Gewerkschaften, Detaillistenverband, SVP und SP das Referendum ergriffen.
Gegenentwurf knüpft an bewährtem «Luzerner Weg «an
Fan-Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen ist ein gesellschaftliches Problem, das Aufwand und Kosten verursacht. Mit der Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt», eingereicht am 19. April 2024, fordern die Initiantinnen und Initianten Massnahmen. Die Initiative ist aus Sicht des Regierungsrates aber nicht geeignet, zur Verbesserung der Situation beizutragen. Ausserdem verstösst sie zum Teil gegen höheres Recht und wurde vom Kantonsrat als teilweise ungültig erklärt.

Der Regierungsrat legt deshalb einen Gegenentwurf vor und knüpft damit am bewährten «Luzerner Weg» an. Der breit angelegte Massnahmenmix mit verbindlichen Auflagen an Veranstalter, polizeilichen Massnahmen sowie Dialog und Prävention soll dabei im Gesetz über die Luzerner Polizei verankert werden.

Konkret beinhaltet die vorgeschlagene Gesetzesänderung:

  • Präzisierung der Bewilligungspflicht im Gesetz: Risikospiele benötigen künftig eine Einzelbewilligung
  • Klare Bewilligungsauflagen für Veranstalter, insbesondere zu Prävention und Dialog, Videoüberwachung im Stadion, bauliche Massnahmen sowie An- und Rückreise der Gastmannschaft
  • Klare gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung durch die Luzerner Polizei bei Fanmärschen und beim Stadioneinlass, zur Verstärkung der Einzeltäterverfolgung

«Der Luzerner Weg bewährt sich. Wir wollen ihn konsequent weiterführen, indem wir lokale Massnahmen wirkungsvoll ergänzen und nachhaltig für die Sicherheit rund um Sportveranstaltungen einstehen», sagt Regierungsrätin Ylfete Fanaj.

 


Anhang
Abstimmungsvideo «Änderung Ruhetags- und Ladenschlussgesetz»
Abstimmungsvideo «Massnahmen gegen Fangewalt»