Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates unterstützt mehrheitlich die Botschaft B 105 und den Sonderkredit von 20 Millionen Franken als Kantonsbeitrag an die Pädagogische Hochschule Luzern (PH Luzern) für die Einrichtung und Ausstattung des Campus Horw. Eine Minderheit stellt einen Rückweisungsantrag, da sie die Kosten als unverhältnismässig erachtet und keinen Zeitdruck für eine definitive Finanzierungszusage sieht.
Die EBKK hat unter dem Vorsitz von Karin Stadelmann (Die Mitte, Stadt Luzern) die Botschaft B 105 «Kantonsbeitrag an die Pädagogische Hochschule Luzern für die Einrichtung und die Ausstattung des Campus Horw» in ihrer Sitzung vom 20. August 2026 vorberaten. Mit dem Bezug des Campus Horw im Jahr 2031 muss die PH Luzern einen grossen Teil ihrer Einrichtung und Ausstattung erneuern. Die geplanten Kosten von rund 48 Millionen Franken übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der PH Luzern. Der Regierungsrat beantragt deshalb einen Sonderkredit von 20 Millionen Franken.
Hintergrund ist die Botschaft B 58, mit der der Regierungsrat dem Kantonsrat bereits einen Sonder- und Nachtragskredit von 20 Millionen Franken beantragt hatte. Der Kantonsrat wies diese Vorlage am 27. Oktober 2025 zurück, mit dem Auftrag, die Kosten transparenter auszuweisen und den Kantonsbeitrag ordentlich über den Aufgaben- und Finanzplan zu budgetieren. Die vorliegende Botschaft B 105 trägt diesen Anliegen Rechnung: Der Beitrag ist neu in der Investitionsrechnung 2027 vorgesehen und im AFP 2027–2030 eingestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich gemäss aktuellem Kostenvoranschlag auf rund 48 Millionen Franken und liegen damit rund 8 Millionen Franken höher als ursprünglich geschätzt, was der Regierungsrat mit einer Schnittstellenbereinigung zwischen den Teilprojekten Bau sowie Einrichtung und Ausstattung begründet. Über das Gesamtprojekt betrachtet sei dies kostenneutral. Mit dem Kantonsbeitrag sollen zudem die Voraussetzungen der PH Luzern verbessert werden, die restlichen rund 28 Millionen Franken zeitnah, eigenständig und zu guten Konditionen am Kapitalmarkt zu finanzieren.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Sonderkredit, mahnt aber zur Vorsicht. Sie stimmt «verhalten positiv» zu und verlangt eine engmaschige Kostenkontrolle sowie eine kostenneutrale Kompensation allfälliger Mehrkosten durch die PH Luzern selbst. Die Mehrheit der Kommission unterstützt daher den Sonderkredit, betont aber, dass die Mittel wirtschaftlich, zweckmässig und verhältnismässig eingesetzt werden müssen. Grundsätzlich folgt die Kommissionsmehrheit somit der Argumentation des Regierungsrats und wertet die vorgeschlagenen Posten als sinnvoll für den Aufbau einer zukunftsfähigen Hochschule.
Nicht hinter der Botschaft steht eine Kommissionsminderheit. Diese steht zwar hinter der Entwicklung des Campus Horw, erachtet die ausgewiesenen Kosten von rund 48 Millionen Franken jedoch als unverhältnismässig. Zudem sieht sie keinen Zeitdruck für eine bereits 2027 verbindliche Zusicherung der Mittel, da der Campus erst 2031 bezogen wird und der grösste Teil der Kosten erst 2029 und 2030 anfällt. Aus diesen Gründen wurde ein Rückweisungsantrag gestellt, der von einer Mehrheit mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt wurde.
Die Kommissionsmehrheit erachtet den Weg über die Investitionsrechnung sowie das vorgeschlagene Finanzierungsmodell als sachgerecht und sieht darin eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen, zurückgewiesenen Botschaft B 58. Sie erwartet von der PH Luzern eine lückenlose Kostentransparenz und ein belastbares Kostenmonitoring während der gesamten Planungs- und Bauphase.
Der Kantonsrat behandelt die Botschaft B 105 an der September Session am 7. September 2026.

