Mitteilungen der Luzerner Staatskanzlei

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Anzahl nicht erfüllter Grenzwerte steigend
Die Finanzhaushalte der Luzerner Gemeinden sind insgesamt solide aufgestellt. Im jeweiligen Kantonsmittel werden im Rechnungsjahr 2025 die Vorgaben der acht Finanzkennzahlen gut eingehalten, wenn auch teilweise schlechter als im Vorjahr. Bei den Gemeinden ist die Zahl der nicht eingehaltenen Grenzwerte um 27 auf 93 gestiegen. Vollständig eingehalten wurde einzig der Zinsbelastungsanteil, wie LUSTAT Statistik Luzern in der Berichterstattung zu den Finanzkennzahlen der Gemeinden informiert.

Detaillierte Informationen lesen Sie in der Mitteilung von LUSTAT Statistik Luzern.

45 Prozent der Gebäude mit Wohnnutzung sind Einfamilienhäuser
Im Kanton Luzern ist der Gebäude- und Wohnungsbestand 2025 weiter gewachsen: Ende Jahr wurden 70’818 Gebäude mit Wohnnutzung und 215’786 Wohnungen gezählt. Einfamilienhäuser prägen weiterhin den Gebäudepark, während der Wohnungsbestand vor allem bei kleineren Wohnungen zunahm und die Wohnfläche pro Kopf bei 47 Quadratmetern lag, wie LUSTAT im neuen Kurzartikel mitteilt.

Detaillierte Informationen lesen Sie in der Mitteilung von LUSTAT Statistik Luzern.

Regierungsrat beantragt Nachtragskredite von rund 6,6 Millionen Franken
In der Erfolgsrechnung 2026 sollen zusätzlich Mehrkosten von rund 6,6 Millionen Franken bewilligt werden. Der Regierungsrat des Kantons Luzern beantragt dem Kantonsrat vier Nachtragskredite zum Voranschlag 2026. Rund 5,9 Millionen Franken fallen im Bereich Berufs- und Weiterbildung an.

Gemäss der im Juni 2026 veröffentlichten Hochrechnung I zum Jahresabschluss können die beantragten Mehrausgaben in der Höhe von rund 6,6 Millionen Franken durch den erwarteten Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von 305,1 Millionen Franken finanziert werden. Ein wesentlicher Teil der beantragten Mittel betrifft den Aufgabenbereich Berufs- und Weiterbildung. Mehr Klassen an kantonalen und privaten Berufsfachschulen, mehr ausserkantonale Schulbesuche und mehr Prüfungen am Kompetenzzentrum Qualifikationsverfahren sowie ein höherer Raum- und Sachaufwand führen zu einem Mehraufwand von rund 5,9 Millionen Franken.

Die Zunahme kostenintensiver Massnahmen sowie die steigende Komplexität der Fälle im Straf- und Massnahmenvollzug von Jugendlichen verursachen im Aufgabenbereich Strafverfolgung zusätzliche Kosten von 500’000 Franken. Im Aufgabenbereich Migrationswesen wird ein Nachtragskredit von 110’000 Franken für die höhere Abschreibung von offenen Forderungen beantragt. Ein weiterer Nachtragskredit wird im Aufgabenbereich Staatskanzlei erforderlich. Mehr und längere Fraktions- und Kommissionssitzungen führen zu höheren Entschädigungen. Zudem führen zusätzlich benötigte Ressourcen bei den Regierungsdiensten sowie im Postdienst zu einem höheren Personalaufwand. Total belaufen sich die Mehrkosten in der Staatskanzlei auf 100’000 Franken.

Finanzielle Mehrbelastung kann kompensiert werden
Die für die Erfolgsrechnung 2026 beantragten Nachtragskredite von rund 6,6 Millionen Franken und der bereits vom Kantonsrat beschlossene Nachtragskredit von 8,5 Millionen für die Überbrückungshilfe an die Steeltec AG, Emmenbrücke entsprechen zirka 0,4 Prozent des im Voranschlag 2026 beschlossenen betrieblichen Aufwandes von rund 4,3 Milliarden Franken. Die Erfolgsrechnung 2026 wird gemäss Hochrechnung I/2026 einen Ertragsüberschuss von 305,1 Millionen Franken aufweisen. Die beantragten Mehrausgaben können daher kompensiert werden. Zudem wurde in der Investitionsrechnung für den Kauf des Grundstücks an der Würzenbachstrasse 8, als neuer Standort des Kantonsgerichts, ein Nachtragskredit in der Höhe von 17,5 Millionen Franken bereits beschlossen. Die Hochrechnung II wird im September 2026 vorliegen. Die Botschaft zu den Nachtragskrediten wird dem Kantonsrat im Herbst 2026 zur Beratung vorgelegt.

Anhang
Botschaft B 113

Trockenheit im Wald: Erhöhte Vorsicht beim Waldbesuch
Die anhaltende und durch wiederholte Hitzewellen sowie starke Winde verstärkte Trockenheit im Kanton Luzern setzt dem Wald und seinen vielfältigen Leistungen zu. Durch den Wassermangel können Äste und Kronenteile austrocknen und unerwartet abbrechen. Einzelne Bäume können ganz absterben und in der Folge umstürzen. Eine Situationsbeurteilung ist für Fachleute, die Waldeigentümerschaft und die Verantwortlichen von Infrastrukturen und Erholungseinrichtungen herausfordernd. Waldbesuchende sind für ihre eigene Sicherheit verantwortlich und aufgefordert, vorsichtig zu sein.

Durch den Wassermangel trocknen Äste und Kronenteile aus und können unerwartet abbrechen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass künftig vermehrt Bäume aufgrund der anhaltenden Trockenheit direkt oder nach einem Schädlingsbefall absterben werden. Diese Entwicklungen sind nicht immer erkennbar und erhöhen die Gefahr entlang von Wegen, Spielplätzen, Grillstellen, anderen Erholungseinrichtungen und weiteren Infrastrukturen im und am Wald.

Herausforderungen für Fachleute und Eigentümerschaft
Die aktuelle Lage stellt die Forstfachpersonen, die Waldeigentümerschaft und die Verantwortlichen von Infrastrukturen und Erholungseinrichtungen vor grosse Herausforderungen. Sie müssen einerseits beurteilen, ob der Zutritt zum Wald und zu Werken wie Vitaparcours oder Grillplätzen gewährleistet werden kann. Andererseits ist es wichtig, den Zustand des Waldes genau zu beobachten und Massnahmen situativ und angemessen zu planen. Vorsorgliche, generelle Baumfällungen sollen vermieden werden, um beobachten zu können, welche Bäume sich erholen und somit über eine hohe Trockenheitsresistenz verfügen.

Waldbesuch mit besonderer Aufmerksamkeit
Frühere Trockenereignisse zeigen, dass die Folgen im Wald mehrere Jahre andauern. Detaillierte Beurteilungen von Werken und Massnahmen sind nicht sofort möglich. Von einem Waldbesuch wird nicht generell abgeraten. Gleichzeitig ist der Wald ein Naturraum mit spezifischen, das heisst waldtypischen, Gefahren. Wer sich im Wald aufhält, trägt deshalb auch Verantwortung für die eigene Sicherheit und ist zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert. Für den Waldbesuch gelten folgende Empfehlungen:

  • Signalisation beachten: offizielle Wege und markierte Routen bevorzugen
  • Gefahrenbereiche meiden: Aufenthalt unter Bäumen mit dürren Ästen oder abgestorbenen Kronenbereichen meiden
  • Wetterlage berücksichtigen: bei starkem Wind oder Sturm auf Waldbesuch verzichtenUnterstützung Sicherheitsholzerei durch Bund und Kanton
    Der Kanton Luzern unterstützt zusammen mit dem Bund und den Gemeinden die Sicherheitsholzerei bei Erholungsinfrastrukturen im Wald wie Vitaparcours oder Grillplätzen. Ziel ist es, die Gefahr durch umstürzende Bäume oder herunterfallende Äste und Kronenteile zu minimieren. Pro Gemeinde oder Waldgebiet werden die beitragsberechtigten Anlagen mittels Vereinbarung festgelegt. Diese regelt zudem die Kontroll-, Unterhalts- und Sicherungsaufgaben zwischen den beteiligten Stellen und der Waldeigentümerschaft.Regelmässige Kontrollen entlang von Kantons- und Nationalstrassen
    Viele Strassen führen durch oder entlang von Wäldern. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Waldeigentümerschaft von der oft schwierigen Holzerei entlang der Kantons- und Nationalstrassen zu entlasten, besteht im Kanton Luzern ein langfristig ausgerichtetes Projekt. Im Auftrag der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur schliesst die Dienststelle Landwirtschaft und Wald mit den betroffenen Waldeigentümerinnen und -eigentümern Vereinbarungen ab, um den Baumbestand effizient und mit geringstmöglichen Auswirkungen auf den Verkehr zu pflegen. Es finden regelmässige Kontrollen statt. Von den Eingriffen soll auch die Natur profitieren, indem der Waldrand stufig und vielfältig gestaltet wird.Anpassung des Waldes an den Klimawandel
    Die zunehmenden Trockenperioden zeigen, wie stark der Klimawandel den Wald beeinflusst. Der Kanton Luzern unterstützt zusammen mit dem Bund die Waldeigentümerschaft, den Wald langfristig stabiler und widerstandsfähiger zu machen. Dazu gehören waldbauliche Anpassungen, die Förderung vielfältiger Baumarten sowie die Weiterentwicklung von Sicherheitskonzepten.


    Strategiereferenz
    Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Ökologisierung gemäss Kantonsstrategie.

Asyl- und Flüchtlingswesen: Kanton befindet sich weiterhin in besonderer Lage und sucht zusätzlichen Wohnraum
Die Situation im Asyl- und Flüchtlingswesen bleibt angespannt, der Kanton Luzern befindet sich noch immer in der besonderen Lage. Während die bestehenden Unterkünfte für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereits stark ausgelastet sind, gehen aufgrund von ablaufenden Zwischennutzungen stetig Plätze verloren. Infolge der aktuellen Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt ist es eine grosse Herausforderung, neue Unterbringungsplätze zu schaffen. Der Kanton Luzern bittet deshalb Liegenschaftsbesitzende, freien Wohnraum zu melden. Auch Zwischennutzungen sind willkommen.

Die Unterbringungssituation im Asyl- und Flüchtlingswesen stellt den Kanton Luzern weiterhin vor grosse Herausforderungen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Anzahl von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nahezu verdoppelt. Vor der grossen Flüchtlingswelle von 2015/2016 befanden sich rund 3’000 Personen in der Zuständigkeit des Kantons Luzern. Vor dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 musste der Kanton Luzern insgesamt rund 4’000 Personen betreuen und unterbringen. Danach waren es zwischenzeitlich über 6’000 Personen, und heute sind es noch immer 5’800 Personen. Gleichzeitig weist der Bund dem Kanton Luzern derzeit monatlich rund 100 Personen neu zu, die es zu betreuen und unterzubringen gilt. Es ist davon auszugehen, dass die Neuzuweisungen in den kommenden Wochen und Monaten saisonbedingt zunehmen.

Kanton weiterhin in besonderer Lage
Der Kanton Luzern befand sich im Vorjahr noch in einer Notlage bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Der Regierungsrat beschloss, die Notlage per Ende 2025 zu beenden und in die besondere Lage überzugehen, dies insbesondere auch auf der Grundlage der zuvor verabschiedeten «Erstunterbringungsstrategie Asyl 2025+». Diese trägt als Planungsinstrument in verschiedenen Lagen dazu bei, Schwankungen der Zuweisungszahlen besser auffangen zu können. Angesichts der noch immer angespannten Unterbringungssituation dauert die besondere Lage an. Die Ausrufung einer erneuten Notlage und eine Gemeindezuweisung stehen aktuell nicht zur Debatte.

Unterkünfte stark ausgelastet
Die verfügbaren Unterkünfte des Kantons Luzern sind derzeit bereits stark ausgelastet. Aufgrund befristeter Mietverhältnisse und ablaufender Zwischennutzungen verliert der Kanton Luzern ausserdem laufend Unterbringungsplätze, bis Ende 2026 rund 100 und bis Ende 2027 weitere rund 500 Zweitunterbringungsplätze in Wohnungen. Die Dauer der Erstunterbringung in einer Kollektivunterkunft beträgt in der Regel vier bis sechs Monate.

Da es dem Kanton Luzern aktuell vor allem an Zweitunterbringungsplätzen in Wohnungen mangelt, wohnen Geflüchtete momentan durchschnittlich zwölf Monate lang in den Kollektivunterkünften, was dazu führt, dass diese zunehmend überlastet sind. Auch ist eine längere Unterbringung in Kollektivunterkünften hinderlich für die Integration der Geflüchteten. Der Kanton Luzern muss deshalb dringend zusätzliche Unterbringungsplätze schaffen – insbesondere Zweitunterbringungsplätze. Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt ist dies eine grosse Herausforderung.

Liegenschaftsbesitzende sind gebeten, Wohnraum zu melden
Daher bittet der Kanton Luzern Liegenschaftsbesitzende, geeigneten Wohnraum zu melden. Insbesondere sucht er rasch verfügbare Wohnungen für die Zweitunterbringung von Einzelpersonen oder Familien. Auch entsprechende Zwischennutzungen von mindestens zwölf Monaten sind willkommen.

Angebote von geeigneten Wohnungen sind bitte an folgende Stelle zu richten:
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Bereich Mietwesen & Disposition
Telefon 041 228 39 36
mietwesen.disposition.daf@lu.ch


Unterbringung im Zwei-Phasen-Modell (Erst- und Zweitunterbringung)
In der Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wendet der Kanton Luzern ein Zwei-Phasen-Modell an:

Nach der Ankunft im Kanton erfolgt die Erstunterbringung in einer Kollektivunterkunft (Phase 1). In dieser Zeit sollen sich die Personen eingewöhnen, und die Integration startet gemäss Integrationsagenda Schweiz (IAS) (und im Fall von Personen mit Schutzstatus S gemäss Programm S). Die Personen nehmen an ersten Integrationsmassnahmen teil, insbesondere an Sprachkursen und Informationskursen über die Lebensgewohnheiten (so auch über das Wohnen) in der Schweiz.
Nach in der Regel vier bis sechs Monaten können die Personen im Rahmen der Zweitunterbringung in eine Wohnung umziehen (Phase 2), sofern sie ein Bleiberecht erhalten haben. Auch müssen sie die Kurse über das Wohnen in der Schweiz abgeschlossen haben und als selbstständig wohnfähig gelten. Die Integration legt den Fokus nun noch stärker auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Zweitunterbringung in (geografisch verteilte) Wohnungen fördert die Integration massgeblich und trägt dazu bei, dass die Integration in der Schweiz im internationalen Vergleich als erfolgreich gilt.