Zürich (ots) – Was der Schweizerische Baumeisterverband bei der Auslösung der Ventilklausel für Bürger aus der EU-17 vorausgesagt hatte, ist eingetroffen: Ausser zusätzlicher Administration bringt die Massnahme nichts. Wenn bis Ende August nicht noch ein Riesenandrang entsteht, wird das erste 3-Monats-Kontingent der Ventilklausel nicht ausgenützt werden.
Von den 13’428 möglichen Daueraufenthaltsbewilligungen (Bewilligung B) für Bürger der EU-17 im ersten Kontingentsquartal von Juni bis August sind gemäss Bundesamt für Migration noch über 5’000 übrig. Die Einwanderung ist also geringer als das Kontingent. Die Anrufung der Ventilklausel erweist sich somit als nutzloses Instrument, welches einzig für administrative Umtreibe sorgt. Für die verbleibenden drei Kontingentsquartale – ab Juni 2014 erlaubt das Personenfreizügigkeitsabkommen keine Kontingentierung mehr – wird es sich wohl kaum anders verhalten.
Immerhin: Auf die Kurzaufenthalterbewilligungen (Bewilligung L) muss voraussichtlich nicht ausgewichen werden. Damit bleibt den Arbeitnehmern eine Art unfreiwilliges Saisonnierstatut und den Arbeitgebern noch mehr unnötiger Papierkram erspart.
Der Schweizerische Baumeisterverband bedauert jedoch, dass mit der Auslösung der Ventilklausel signalisiert worden ist, dass die Personenfreizügigkeit ein Problem ist, das man einschränken muss. In Tat und Wahrheit ist die Personenfreizügigkeit ein zentraler Erfolgsfaktor der Schweizer Volkswirtschaft.