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Berlin (ots) – Ist dieses Urteil gerecht? Haben die Täter nicht viel härtere Strafen verdient? Richter Helmut Schreckendieck sprach von einer erschreckenden Mischung aus „Dummheit, Arroganz, Unverschämtheit und Aggressivität“. Doch sind derlei Wesenszüge allein nicht strafwürdig. Und bis zum Schluss blieb unklar, wer den Tod von Jonny K. auf dem Gewissen hat. Womöglich wäre selbst bei besserer Beweislage ein einzelner Täter gar nicht zu ermitteln in diesem irren Inferno aus Schlägen, dem heftigen Sturz und brutalen Tritten. So erklärt sich der Tatbestand einer „Körperverletzung mit Todesfolge“, obgleich der Fall sich in seiner ganzen kalten, irrsinnigen Gewalt anfühlt wie ein Mord. Die Haftstrafen zwischen 27 Monaten und viereinhalb Jahren offenbaren ein Dilemma zwischen Rechtslage und einem durchaus nachvollziehbaren Unbehagen der Bürger. Wenn ein friedlicher junger Mann bestialisch ums Leben gebracht wird, erscheinen netto maximal drei Jahre Haft vergleichsweise läppisch, ja ungerecht. Gefühlt mag das sogar stimmen, juristisch aber nicht. Es ist auch nicht edelmütig, aber Recht jedes einzelnen Angeklagten, Vorwürfe von sich zu weisen. Auch die Flucht aus Deutschland kann man breit deuten. Die Schwester des Opfers mochte nicht einmal Reue aus den Beteuerungen der Täter lesen, die bisweilen klangen, als habe sie ein Verteidiger geduldig diktiert und sicherheitshalber einige Mal wiederholen lassen. Und: Wer ist schlimmer? Ein Ex-Boxer, der die Horde anführt oder jene, die sich bereitwillig aufwiegeln lassen? Hart, aber wahr: Selbst ein Freispruch allerletzter Klasse oder reine Bewährungsstrafen wären denkbar gewesen; so geschehen bei einem vergleichbaren Fall in Hamburg. Mit den Urteilen liegt das Gericht immerhin nicht weit entfernt von den Maximalforderungen der Staatsanwaltschaft. Die Rechtslage sieht übrigens eine Berufung vor; die Urteile können also noch verändert werden. Man kann dem Gericht keinen Vorwurf machen; Hinweise darauf, dass Steuer- oder Wirtschaftsdelikte härter geahndet werden, helfen nicht weiter. Die Justiz hat auf der Grundlage geltenden Rechts entschieden und nicht nach dem Geschmack von Millionen deutscher Hobbyanwälte. Bleibt dieses Gefühl der Beklommenheit, das nicht nur abendliche U-Bahn-Fahrer kennen. Tatsächlich ziehen Gruppen vorwiegend junger Männer durch diese Stadt. Was Gangsta-Rapper vielleicht lustig finden, hat sich zu einer echten Pest ausgebreitet. Ein paar wenige verbreiten mit ihrem unverschämten, aggressiven Auftreten Angst, Hilflosigkeit und manchmal eben auch Mord und Totschlag. Doch Integrationsdefizite, Verwahrlosung und soziale Probleme kann und darf ein Richter in seinem konkreten Fall nicht lösen. Schließlich die bange Frage, wie die Verurteilten aus dem Gefängnis zurückkehren ins richtige Leben. Gute Christen und brave Demokraten predigen, dass auch der übelste Gewalttäter das Recht auf Rehabilitation hat, auf eine zweite Chance, aus seinem Leben mehr zu machen als hirnlose Großmäuligkeit. Die Realisten wissen allerdings, dass diese fromme Hoffnung nicht immer Wirklichkeit wird.