ASTAG unterstützt Ausdehnung der Lizenzpflicht, kritisiert jedoch Vollzugsdefizite

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logo-astag-schweiz-nutzfahrzeugverbandBern (ots) – Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG reagiert in einer ersten Stellungnahme zurückhaltend positiv auf die Botschaft des Bundesrats zur verstärkten Teilnahme der Schweiz am europäischen Strassentransportmarkt. Das Transportgewerbe stört sich insbesondere daran, dass die sogenannte Lizenzpflicht für den gewerblichen Gütertransport nicht ausdrücklich auf landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgedehnt wird. Die sich in diesem Bereich offenbarenden Vollzugsdefizite führen im Nahverkehr heute vermehrt zu Wettbewerbsverzerrungen.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt die heutige Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Strassentransportunternehmens- und des Verkehrsstrafrechts in einer ersten Stellungnahme zurückhaltend positiv zur Kenntnis. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage wurden verschiedene Verbesserungen vorgenommen, die die ASTAG gefordert hatte. Insbesondere darf die Funktion des «Verkehrsleiters» auch künftig nicht an firmenexterne Personen in einem Mandatsverhältnis delegiert werden. Dadurch kann einem Missbrauch bis zu einem gewissen Masse Vorschub geleistet werden.

Die Vorlage weist jedoch weiterhin den gravierenden Mangel auf, dass die bestehende Lizenzpflicht für den gewerblichen Gütertransport nicht auf landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgedehnt wird. Dieses in der Praxis virulente Problem könnte so auf einfache Weise behoben werden, zumal sich im Alltag im Nahverkehrsbereich immer wieder eine gewisse Vollzugsverweigerung der zuständigen Polizeiorgane manifestiert. Die ASTAG hat durchaus Verständnis für die schwierige Lage der Landwirtschaft. Andererseits ist es jedoch unzulässig, offensichtliche Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich zu zementieren, da auch das schweizerische Transportgewerbe grösstenteils unter massivem Druck steht.

Explizit begrüsst hatte die ASTAG die Ausdehnung der Lizenzpflicht auf 3,5 Tonnen. Dadurch wird insbesondere gewährleistet, dass Firmen, die bereits eine Lizenz besitzen und einen gemischten Fuhrpark betreiben (Lastwagen und Lieferwagen), gegenüber unseriösen, preisbrecherischen und lizenzfrei operierenden Marktteilnehmern besser geschützt werden als derzeit. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr ist erfahrungsgemäss mit weniger Schwierigkeiten zu rechnen, wenn in der Schweiz die gleichen Regeln gelten wie in der EU.

Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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