Handelszeitung Media Service: Bischof hinter Gittern: Italien bittet Schweiz um Rechtshilfe

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Zürich (ots) – Im Fall von Bischof Nunzio Scarano hat Italien die Schweiz um Rechtshilfe gebeten. Dies bestätigt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz, gegenüber der «Handelszeitung». «Am 11. September 2013 ist ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Salerno im Rahmen ihres Strafverfahrens gegen Nunzio Scarano und andere eingegangen.» Es gehe um den Verdacht der Geldwäscherei. Inzwischen liegt der Fall bei der Bundesanwaltschaft. Sprecherin Jeannette Balmer: «Das Rechtshilfeersuchen aus Salerno ist eingetroffen und in Bearbeitung.»

Der Name des Bischofs ging Ende Juni international durch die Medien, nachdem er in Italien verhaftet worden war. Der Kirchenmann soll mit zwei Komplizen geplant haben, 20 Millionen Euro von der Schweiz nach Italien zu schmuggeln.

Das Rechtshilfegesuch an die Schweiz steht im Zusammenhang mit anderen Strafermittlungen gegen den 61-jährigen Bischof. Auch die Justiz in seiner Heimatstadt Salerno verdächtigt ihn der Geldwäscherei. Laut Verdacht der Fahnder soll Scarano erst 560 000 Euro von seinem Konto bei der Vatikanbank abgehoben haben, um es dann unter Freunden zu verteilen – im Tausch gegen Barschecks im Gegenwert.

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Über Leonard Wüst

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