Bern (ots) – Der SRG-Verwaltungsrat hat beschlossen, das ordentliche Pensionierungsalter für Kader von 62 auf 65 Jahre anzuheben. Im gegenseitigen Einvernehmen ist die Weiterbeschäftigung bis Alter 70 möglich. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat SRG haben das Thema vor anderthalb Jahren aufgenommen. Die Geschäftsleitung hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertretern der Kadervereinigung eingesetzt, welche die neue Regelung vorbereitet hat. Nun ist diese auf Antrag der Geschäftsleitung vom Verwaltungsrat verabschiedet worden.