Dignitas Zürcher Staatsanwaltschaft hat Überprüfung der Tätigkeit von Dignitas eingeleitet

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Forch/Zürich (ots) – Wie der Verein „DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“ am Donnerstag mitteilt, überprüft die Zürcher Staatsanwaltschaft zurzeit die Tätigkeit des Vereins umfassend in einem förmlichen Verfahren. Sie will damit offensichtlich abklären, ob durch dessen Tätigkeit Artikel 115 des schweizerischen Strafgesetzbuches – Verleitung und Beihilfe zur Selbsttötung – verletzt wird. Dazu stehen ihr sämtliche Unterlagen des Vereins als auch die Unterlagen des Generalsekretärs des Vereins, Ludwig A. Minelli, seit Gründung des Vereins zur Verfügung.

Eine solche Verletzung wäre dann gegeben, wenn jemand einen anderen „aus selbstsüchtigen Beweggründen“ zum Suizid verleitet oder ihm dabei behilflich ist.

DIGNITAS begrüsst diese Untersuchung grundsätzlich, ist sie doch geeignet, nachzuweisen, dass sich die Organisation sowie deren Gründer als auch deren Mitarbeiter seit Gründung der Organisation am 17. Mai 1998 keiner solchen strafbaren Handlungen schuldig gemacht haben.

Zuständig für die Untersuchung ist die Staatsanwaltschaft I in Zürich, Abteilung A: Besondere Untersuchungen, Staatsanwalt lic.iur. Andrej Gnehm.

Formell wird einstweilen der Gründer und Leiter von DIGNITAS, der Zürcher Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, als Beschuldigter geführt.

Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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