Zürich (ots) – Der Nationalrat hat heute über die Mindestlohninitiative beraten. Wie schon der Ständerat hat er sie zur Ablehnung empfohlen, und zwar deutlich mit 128 zu 59 Stimmen. GastroSuisse begrüsst den Entscheid als positives Zeichen für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Mindestlohninitiative gefährdet nämlich das Erfolgsmodell der Schweiz, welches auf einem liberalen Arbeitsmarkt beruht.
Die Festsetzung der Löhne ist nicht Aufgabe des Staates, sondern Sache der Unternehmer, der Mitarbeitenden und der Sozialpartner. Ein staatlich verordneter Mindestlohn würde das bewährte sozialpartnerschaftliche System gefährden. Für die verschiedenen Branchen massgeschneiderte und vor allem tragfähige Lösungen wären nicht mehr möglich. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen und zahlreiche Arbeitsplätze gefährden.
Der Mindestlohn ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrages im Gastgewerbe. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) ist einer der grössten Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz. Staatliche Eingriffe sind daher weder erwünscht noch notwendig.
Ein staatlich festgelegter Mindestlohn würde die gastgewerblichen Betriebe in grosse Schwierigkeiten bringen. Sie sind stärker als andere Branchen an die hiesigen Produktionskosten gebunden. Um sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten, könnten sie daher nur den Personalbestand reduzieren oder die Preise erhöhen. Dies wäre weder im Interesse der Mitarbeitenden noch der Gäste.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Gegen 20’000 Mitglieder, organisiert in 26 Kantonalverbänden und fünf Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.
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