Allianz Suisse Teurer Silvesterabend: Butler James verursacht bei „Dinner for One“ Schäden von insgesamt 3’240 Franken

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Zürich – Seit 1963 hat der TV-Sketch „Dinner for One“ am Silvesterabend Kultstatus, er ist die am meisten wiederholte Sendung im deutschen Fernsehen. Ob eine Versicherung für die Schäden zahlt, die Butler James im Haus von Miss Sophie verursacht, hat die Allianz jetzt untersucht.

Nach dem Dinner mit Sir Toby, Admiral von Schneider, Mr. Pommeroy und Mr. Winterbottom ist nicht nur die Tischdecke mit Wein- und Speiseflecken übersäht, auch Teppich und Tigerfell werden im Laufe des 90. Geburtstags von Miss Sophie in Mitleidenschaft gezogen. Die Allianz hat nun den Fall versicherungstechnisch exakt berechnet: „Als Angestellter von Miss Sophie sind seine Missgeschicke als Eigenschäden der Arbeitgeberin anzusehen und damit nicht versichert“, sagt Ralph Echensperger, Leiter Schadenservice der Allianz Suisse. „Sollte Butler James allerdings selbständig oder für einen Catering-Service tätig sein, könnten Schäden, die unter Ausserachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zustande kommen, über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.“ In diesem Fall würde die Allianz für die Reinigung der Tischdecke (25 Franken), des Teppichs und Fussbodens (200 Franken) und für den Wert des Hauptgangs (Hühnchen, 15 Franken) aufkommen. Der Zinnteller, der nach des Butlers wiederholter Kollision mit dem Tigerkopf gegen die Wand fliegt, dürfte das aushalten und muss nicht reguliert werden. Anders sieht es mit dem Tigerfell aus: „Dabei dürfte es sich um ein fast antikes Modell handeln“, sagt Echensperger. „Die Kosten für neues Ausstopfen und gegebenenfalls eine Zahnregulierung wären immens. Bis zu 3’000 Franken könnten für den Tiger fällig werden.“

Bleibt die Frage, in wie weit der alkoholisierte Zustand des Butlers – verursacht durch unvermeidbaren Genuss von Sherry, Weisswein, Champagner und Portwein – hier eine Rolle spielt? Hierzu sagt Experte Echensperger: „Aus versicherungsrechtlicher Sicht müsste in einem solchen Fall überlegt werden, ob dieses Risiko künftig tragbar ist, da es sich ja um einen Wiederholungstäter handelt.“

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Über Leonard Wüst

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